Kritik aus Bremen am Alleingang von Rheinland-Pfalz zur Umgangsweise mit der AfD

In Rheinland-Pfalz werden AfD-Mitglieder nicht mehr in den Staatsdienst aufgenommen. Bewerber müssen wie zuvor erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören. Dazu zählt das Land nunmehr auch die AfD. Damit hatte das Bundesland einen Vorstoß gemacht, der von vielen der anderen Bundesländern als Alleingang kritisiert wird, so auch vom Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).

Der Bremer Innensenator und Vorsitzende der Innenministerkonferenz ist enttäuscht über die Entscheidung seines Rheinland-Pfälzer Amtskollegen Michael Ebling (SPD), AfD-Mitgliedern den Weg in den öffentlichen Dienst zu verschließen. So hatte er jüngst seinen Unmut über den Alleingang geäußert, zumal er der bisherig verfolgten Intention widerspricht, eine länderübergreifend einheitliche Strategie zu verfolgen. Auf der Innenministerkonferenz in Bremerhaven habe die Kommission viele Stunden damit verbracht, eine gemeinsame Linie zwischen allen Ländern und dem Bund zu entwickeln.

Einigkeit habe bei der Innenministerkonferenz bestanden, noch vor der anstehenden Gerichtsentscheidung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen zu wollen. Die sollte beispielsweise regeln, wie künftig mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst umgegangen wird. Das Chaotische am Rheinland-Pfälzischen Alleingang: Die Vereinbarung hat keine zwei Wochen gehalten.

Allgemein sind die Reaktionen mindestens zweischneidig. Indes die AfD sich selbstredend gegen diese Festlegung stellt und sich als politisches Opfer inszeniert, sind sich andere der Brisanz des gesamten Verfahrens bewusst, das schlussendlich insbesondere juristisch wasserdicht sein müsste. Dabei verbleibt die Frage, ob es erstens der Sache dient und zweitens rechtlich überhaupt haltbar sein wird, die Verfassungstreue von Menschen im Staatsdienst an einer Parteizugehörigkeit festzumachen; einer Partei, die in Gänze als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet wurde, wozu allerdings noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Die AfD-Mitglieder könnten diesen Ansatz theoretisch als Vorverurteilung auslegen.

Wer in den Staatsdienst eingestellt wird, muss sich ohnehin zum Grundgesetz und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Entsprechende Einstellungskriterien sind demnach bereits vorhanden. Die spezielle Ausprägung aus Rheinland-Pfalz ist leider, dass den Verantwortlichen das Vorpreschen nachträglich um die Ohren fliegen könnte und damit einem potenziell einzubringenden Antrag auf ein AfD-Verbot vorgegriffen wird. Und das eben nicht bundesländerübergreifend einheitlich abgestimmt.

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((Beitragsbild oben: Bremens Innensenator Ulrich Mäurer))

 

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