Kleinkind durch Grillkohle verletzt – Brandverletzungen an beiden Füßen

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Am Samstag, 26. Mai, zog sich ein Zweijähriger am Bultensee schwere Brandverletzungen an den Füßen zu. Der Junge war am Ufer des Bultensee in Tenever unterwegs, als er auf glühende Holzkohle trat. Er musste zur stationären Behandlung in eine Kinderklinik gebracht werden.
 
In den Abendstunden des vergangenen Samstags war der kleine Junge barfuß am Bultensee unterwegs. Dabei trat er auf heiße Grillkohle, die nur sporadisch von Sand bedeckt war. Dadurch erlitt er Verbrennungen an beiden Füßen, nach der Erstversorgung durch anwesende Rettungsschwimmer musste er mit einem Rettungshubschrauber in eine Kinderklinik gebracht werden.
 
Die Polizei nahm jetzt die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung auf und sucht nach Zeugen. Das Grillen an den meisten Badeseen in Bremen ist grundsätzlich erlaubt, jedoch nur auf ausgewiesenen Grillplätzen. Zudem muss die Glut immer sorgsam gelöscht werden, beispielsweise durch ausreichend Wasser. Dadurch können schwere Verletzungen verhindert werden.
 

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