Kinos, Theater und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen – Maximal 200 Besucher zulässig

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Kinos, Theater und Konzerthäuser dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen wieder öffnen. Das hat der Bremer Senat am 9. Juni beschlossen. Zusätzlich gilt eine maximale Besucheranzahl von 200 Personen pro Veranstaltung.

Kinos, Theater und Konzerthäuser dürfen ab dem 12. Juni wieder öffnen. Das hat der Bremer Senat am Dienstag, 9. Juni beschlossen. Allerdings dürfen pro Veranstaltung nur maximal 200 Gäste eingelassen werden. Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sei auch hier oberstes Gebot und Voraussetzung für die Öffnung. Außerdem sollten Besucher nur in dringenden Fällen ihren Sitzplatz verlassen.

Regelung gilt nicht für andere Events

Diese Regelung gelte jedoch ausschließlich für die angeführten Locations. Große Konzert-Events oder andere Großveranstaltungen sowie Veranstaltungen in Clubs und Bars sind nicht von diesen Änderungen betroffen. Für Veranstalter sei laut Wirtschaftssenatorin Vogt noch kein Normalbetrieb in Sicht. „Klar ist, dass es ohne entsprechende finanzielle Unterstützung viele Clubs schon bald nicht mehr geben wird“, so Vogt. „Für die Veranstaltungs- und Konzertbranche mit ihren besonders erschwerten Bedingungen, ist es zwingend notwendig, dass die Überbrückungshilfen des Bundes auch über den 31. August 2020 hinaus zur Verfügung stehen. Wir werden uns im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz weiterhin dafür einsetzen. Auch wenn die ersten Konzerte wieder stattfinden können, ist aufgrund der Abstandsregelungen ein wirtschaftlicher Betrieb noch lange nicht gewährleistet. Wir müssen uns auch darüber Gedanken machen, wie wir der Veranstaltungsbranche in der Zeit nach Corona zu einem Neustart verhelfen können.“

Symbolbild: Kinos, Theater und Konzerthäuser dürfen im Land Bremen ab dem 12. Juni unter Auflagen wieder öffnen. Bildquelle: Fotolia.

 

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