Keine „Spaziergänge“ gegen die Corona-Maßnahmen ohne Anmeldung in Bremen und Bremerhaven

Werbung
Werbung
https://www.bre-mehr.de/
Werbung

Ab sofort werden Corona-Spaziergänge in Bremen und Bremerhaven genauso wie Demonstrationen behandelt, sodass diese allesamt anmeldepflichtig sind. Ulrich Mäurer (SPD), Bremens Senator für Inneres, ging mit dieser Bekanntgabe gestern, 30. Dezember, an die Öffentlichkeit. Zudem warnt er davor, dass Zuwiderhandlungen Strafen bis zu einem Jahr Haft nach sich ziehen können.
 
„Die sogenannten Spaziergänge, die sich gegen Corona-Maßnahmen richten und inzwischen regelmäßig in Bremen festzustellen sind, stufen wir ausnahmslos als Demonstrationen ein und belegen sie mit strengen Auflagen“, erklärt Innensenator Ulrich Mäurer. Es gelten unter anderem Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Außerdem besteht auch eine vorherige Anmeldepflicht.
 

Mindestens 48 Stunden früher muss die Anmeldung erfolgen

Wer die Absicht hat, einen solchen „Spaziergang“ zu veranstalten und sich mit anderen dazu verabredet, muss diese Aktion spätestens 48 Stunden vorher bei der Versammlungsbehörde anmelden. „Nur so können – in Kooperation zwischen Polizei, dem Bremer Ordnungsamt beziehungsweis dem Bürger- und Ordnungsamt in Bremerhaven und den Anmeldenden – ein für alle Seiten störungsfreier Verlauf geplant und gewährleistet werden. Wer sich als Veranstalter oder Leiter nicht an die Anmeldepflicht hält, macht sich nach dem Versammlungsgesetz Paragraf 26 strafbar und muss mit einer Anzeige rechnen“, so Mäurer.
 

Bislang fanden 25 „Spaziergänge“ statt

Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr oder Bußgeldern bestraft werden.
Die Versammlungsbehörden in Bremen und Bremerhaven erteilen nach der Anmeldung weitere Auflagen, die beispielsweise die festgelegte Strecke eines Aufzugs betreffen, die Dauer der Versammlung, den Infektionsschutz, die Regelung der Lautstärke oder die Anzahl der zu stellenden Ordner.

Bildet sich eine Versammlung ohne Anmeldung, wird sie vor Ort durch die Polizei mit der Maskenpflicht und weiteren Auflagen versehen und wird bei Bedarf konsequent aufgelöst. Insbesondere das Nichteinhalten von Hygieneauflagen wird konsequent geahndet. In Bremen und Bremerhaven war es in den vergangenen Wochen zu insgesamt 25 dieser sogenannten Spaziergänge gekommen, die ganz überwiegend zuvor nicht angemeldet waren.
 

Vorgehensweise wie in Karlsruhe wird in Erwägung gezogen

Der Innensenator kündigte an, die Entwicklung in den kommenden Tagen genau zu beobachten und gegebenenfalls eine ähnliche Allgemeinverfügung wie die Stadt Karlsruhe zu erlassen, worin alle nicht angemeldeten „Spaziergänge“ für die kommenden Wochen von vornherein untersagt werden und damit der Weg für ein sehr frühzeitiges Einschreiten der Polizei ermöglicht wird. Das dortige Verwaltungsgericht hat die Allgemeinverfügung kurz vor Weihnachten bestätigt.
 

Nutzung von Symbolen wie dem Davidstern ist untersagt

Ferner erinnerte Mäurer an den Erlass zum Umgang mit der Verwendung des Davidsterns oder ähnlicher Symbole im Zusammenhang mit Aktionen gegen die Corona-Maßnahmen. Die Verwendung des Davidsterns oder ähnlicher Abbildungen wurde demnach per Versammlungsauflage grundsätzlich explizit verboten, weil die Verwendung im Kontext einer Versammlung geeignet ist, den Holocaust zu relativieren.
 
Bild: Innensenator Ulrich Mäurer verkündete, dass Corona-Spaziergänge in Bremen und Bremerhaven in Zukunft angemeldet werden müssen.