Keine Pflicht zur Lebensmittelspende – Bundesrat lehnt Antrag von Hamburg, Bremen und Thüringen ab

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Am 11. September 2019 hatten die Länder Hamburg, Bremen und Thüringen dem Bundesrat einen Antrag vorgelegt, der darauf abzielte, dass abgelaufene oder optisch wenig ansprechende Lebensmittel im Handel nicht mehr weggeschmissen, sondern an gemeinnützige Organisationen gespendet werden müssen. In der vergangenen Sitzung des Bundesrats am 11. Oktober wurde dieser Antrag allerdings abgelehnt.

Laut einer Studie der Umweltschutzorganisation World Wild Fund For Nature (WWF) aus dem Jahr 2015 werden über 18 Millionen Tonnen und somit etwa ein Drittel aller Nahrungsmittel in Deutschland pro Jahr weggeschmissen. Davon wären 10 Millionen Tonnen vermeidbar, so heißt es im Antrag der Länder.

Lebensmittel müssen gut aussehen

Bei den weggeworfenen Waren handle es nicht nur um verdorbene Nahrungsmittel, sondern auch um Produkte, die nicht so aussehen wie gewünscht, so äußerte sich Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Hamburg in ihrer Rede der Bundesratssitzung. Da der Supermarktkunde ein breites und vollständiges Angebot erwarte, würden häufig mehr Lebensmittel bestellt, als letztlich verkauft. Das Überangebot werde ebenfalls entsorgt. Auch sei die Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums noch kein Indiz dafür, dass die Lebensmittel nicht mehr verzehrbar seien. Trotzdem landen auch diese auf dem Müll. „Ich finde, das kann man durchaus als Wahnsinn bezeichnen, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass diese Lebensmittel an anderer Stelle ja gebraucht würden“, so Hamburgs Senatorin.

Den Handel zur Spende verpflichten

Im Antrag der Länder Hamburg, Bremen und Thüringen fordern sie den Bundesrat dazu auf, Supermärkte ab einer Größe von 400m² dazu zu verpflichten, Lebensmittel, die noch verzehrbar sind, an gemeinnützige Organisationen zu spenden anstatt sie wegzuwerfen. Als Beispiel führen sie Länder wie Frankreich, Italien und Tschechien an, die durch gesetzlichen Verpflichtungen bereits wesentlich mehr Lebensmittel an Hilfsorganisationen spenden. Der Bund habe bereits das Ziel gefasst, die Lebensmittelverschwendung in Deutschland bis 2030 zu halbieren. Ein Gesetz, dass den Handel zur Spende zwingt, könne wesentlich zu diesem Ziel beitragen, heißt es im Antrag.

Antrag abgelehnt

Die nötige Mehrheit von 35 Stimmen konnte nicht erreicht werden. Der Antrag wurde somit vom Bundesrat abgelehnt.

Maßnahmen für Bremen

Ob man trotz der Gesetzesablehnung im Bundesrat ein ähnliches Gesetz auf Länderebene beschließen kann oder ob in Bremen nun anderweitige Maßnahmen geplant sind, das haben wir bei der Bremer Senatsstelle angefragt. Eine Antwort steht noch aus, wir werden nachberichten.

 

Foto: Nach einer Studie des WWF werden in Deutschland jährlich über 18 Millionen Tonnen Nahrungsmittel weggeschmissen. Bildquelle: Fotolia.

 

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