Keine Abschiebungshaft im Justizvollzug – Justizsenator Martin Günthner begrüßt Entscheidung

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In Zukunft sollen in Deutschland keine ausreisepflichtigen Personen mehr in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden. So sehen es die Justizminister der Länder und stimmen damit gegen das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ des Bundesinnenministers Horst Seehofer. Martin Günthner zeigt sich erfreut über die Entscheidung.
 
„Wir als Land Bremen haben uns erst in der vergangenen Woche auf der Justizministerkonferenz massiv dafür eingesetzt, dass ausreisepflichtige Personen weiterhin in speziellen Einrichtungen und getrennt vom Justizvollzug untergebracht werden“, erklärt der Bremer Justizsenator Martin Günthner. Aus Sicht des Justizsenators dürfen Menschen, die in Deutschland erfolglos nach Schutz gesucht haben, teilweise Familien mit Kindern, nicht als Strafgefangene behandelt werden. So sehen es auch die Justizminister der anderen Bundesländer.
 
Die Unterbringung der ausreisepflichtigen Personen in speziellen Hafteinrichtungen verstoße zudem gegen europäisches Recht, in vollbelegten Justizvollzuganstalten fehle es gleichzeitig an den baulichen, finanziellen und personellen Ressourcen, um die Zusatzaufgabe „Abschiebungshaft“ zu bewältigen. „Die Abschiebungshaft im Gefängnis bedeutet ‚geplantes Chaos‘ statt ‚geordneter Rückkehr‘ und wird für Bremen mit Sicherheit nicht umgesetzt werden“, erklärt Martin Günthner.
 

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