Kein neuer Haushalt bis Mitte 2024: Bleibt Bremen handlungsfähig?
Die Bremische Bürgerschaft wird voraussichtlich erst Mitte 2024 den neuen Haushalt beschließen. Bis dahin darf die Verwaltung nur Ausgaben leisten, um rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, bestehende Einrichtungen zu erhalten oder begonnene Investitionsmaßnahmen fortzusetzen.
Die Regelung stellt einerseits sicher, dass der Senat in der haushaltslosen Zeit handlungsfähig bleibt. Zugleich ist damit gewährleistet, dass keine Ausgaben geleistet werden, die dem Budgetrecht des Parlaments vorgreifen. „Auch in der haushaltslosen Zeit geht in Bremen das Licht nicht aus – wenngleich es in manchen Bereichen etwas gedimmt werden muss“, erklärt Finanzsenator Björn Fecker. „Wir stellen sicher, dass zum Beispiel der Kita- und Schulausbau nahtlos fortgeführt werden kann. Auch energetische Sanierungsmaßnahmen, die eine hohe Wirtschaftlichkeit aufweisen, sind zulässig. Das dringend benötigte Personal für Schulen, Kitas oder auch Polizei stellen wir weiterhin ein“, so der Finanzsenator.
Keine neuen Fördergelder
Zwar gilt in der haushaltslosen Zeit grundsätzlich ein Einstellungsstopp. Davon ausgenommen sind aber Personal in Schulen und Kitas, Auszubildende oder Anwärterinnen und Anwärter, die Übernahme von Nachwuchskräften bei Polizei, Feuerwehr, Justiz, Steuerverwaltung und allgemeiner Verwaltung. Mehrjährige Förderprogramme dürfen ebenso fortgeführt werden wie die Programme ‚Soziale Stadt‘ und ‚Wohnen in Nachbarschaften‘. Dies gilt ebenfalls für die EU-Programme. Auch Zuwendungen sind unter bestimmten Bedingungen weiterhin zulässig. Die institutionellen Förderungen werden genauso fortgesetzt wie die jährlich wiederkehrenden Projektförderungen. Neue, erstmals im Haushalt 2024 vorgesehene Förderungen dürfen hingegen vorerst nicht geleistet werden.
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