Kaufvertrag für Parkhaus Mitte wird rückabgewickelt

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Der Bremer Senat hat die Rückabwicklung des Kaufvertrages zum Parkhaus Mitte beschlossen. Ursprünglich sollte die Immobilie an die BREPARK GmbH veräußert, abgerissen und durch ein neues Großprojekt ersetzt werden – jetzt muss wieder neu geplant werden.

„Wir bedauern es sehr, dass die zuletzt im Februar 2022 gemeinsam getroffenen Ziele vertraglich nicht fixiert werden konnten“, heißt es in einer gemeinsamen Aussage von Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Bürgermeisterin und Stadtentwicklungssenatorin Maike Schaefer, Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt sowie Finanzsenator Dietmar Strehl. „Der Senat sieht sich jetzt in der Verantwortung, die dringend notwendige weitere Entwicklung der Innenstadt in einem neuen Anlauf voranzutreiben. Wir werden nun darüber entscheiden, ob Bremen das Parkhaus Mitte selbst als neuen Standort entwickelt oder ob wir es europaweit mit entsprechenden Vorgaben ausschreiben.“ Mit dem bereits im April/Mai 2019 geschlossenen Kaufvertrag zwischen der BREPARK GmbH, einer zur Gustav Zech Stiftung (GZS) gehörenden Grundstücksgesellschaft, und der Stadtgemeinde Bremen wurde das Ziel verfolgt, das Parkhaus Mitte abzureißen und ein größeres Investitionsprojekt unter Einbeziehung der beiden innerstädtischen Kaufhausimmobilien zu entwickeln. Dieses Ziel war nach Lage der Dinge 2019 nur mit der GZS umsetzbar, was auch die vergaberechtliche Begründung des ansonsten nicht zulässigen Direktverkaufs war. Der Kaufvertrag bezieht sich daher inhaltlich eindeutig auf ein Gesamtprojekt, dass das Parkhaus-Grundstück und das Galeria Kaufhof-Grundstück gleichermaßen umfasst.

Vertragsinhalte nicht umsetzbar

In Anerkennung der durch die Corona-Pandemie deutlich erschwerten Rahmenbedingungen einer solchen großen Projektentwicklung gab es bereits im Jahr 2021 die Bereitschaft des Senats, die vertraglich vereinbarten Umsetzungsfristen zu strecken und insgesamt zwei Jahre zusätzlicher Entwicklungszeit zu ermöglichen. Im Februar 2022 gab es eine weitere Verständigung zwischen Senat und GZS dahingehend, neben dem vertraglich fixierten Gesamtprojekt auch die Option einer Bestandsentwicklung auf dem Galeria Kaufhof-Grundstück und einem Neubau (nur) auf dem Parkhaus-Mitte-Grundstück im Werkstattverfahren zu berücksichtigen. Der hierzu erforderliche Nachtrag zum Kaufvertrag wurde allerdings durch die GZS nicht akzeptiert, da die dort (nochmals) verankerte Verpflichtung zur verbindlichen Einbindung des Eigentümers des Galeria Kaufhof-Grundstücks seitens der GZS als nicht mehr umsetzbar gesehen wurde. Im Ergebnis hat der Senat daher nun festgestellt, dass eine Umsetzung des vertraglich definierten Gesamtprojekts der GZS nicht möglich ist und die Inhalte des Vertrages somit nicht umsetzbar sind. Dies hat zur Folge, dass damit auch die vergaberechtliche Grundlage für den Direktverkauf ohne Ausschreibung entfällt. Somit wird die Rückabwicklung des Kaufvertrages erforderlich. Angesichts der Bedeutung der zentralen Lage des Parkhaus-Grundstücks für die weitere Entwicklung des Kernbereichs der Innenstadt will der Senat zeitnah eine Neuausschreibung des Grundstücks als Konzeptausschreibung auf den Weg bringen oder eine Eigenentwicklung betreiben. „Da keine belastbare beziehungsweise akzeptable gemeinsame Vertragsergänzung möglich war, werden wir die Verhandlungen nicht weiter fortführen, sondern den Kaufvertrag rückabwickeln und kurzfristig im Senat beraten, ob Bremen die Immobilie selbst entwickelt, um Impulse für die Bremer Innenstadt zu setzen, oder ob das Objekt europaweit ausgeschrieben wird, um einen Projektentwickler nach den getroffenen Vorgaben zu finden“, so Bovenschulte, Schaefer, Vogt und Strehl abschließend.

Bildquelle: BREPARK

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