Ist Bremen Tourismus-Hotspot oder touristenfeindlich: City-Tax als Selbstbedienungsladen?
Die als Bettensteuer bezeichnete Tourismusabgabe City-Tax wird in Bremen per 01. Januar 2026 erhöht. Inzwischen ist es beschlossene Sache, dass statt den bisherigen fünf künftig 5,5 Prozent auf die Übernachtungspreise in Hotels und Pensionen als auch Ferienwohnungen draufgeschlagen werden. Die Frage steht im Raum, ob die Einnahmen den Tourismus stärken sollen oder themenfremde Haushaltslöcher gestopft werden.
Endgültig beschlossen wurde die Erhöhung in der vergangenen Woche in der Bremischen Bürgerschaft. Der Senat geht von zusätzlichen Einnahmen von rund einer Million Euro jährlich aus, wobei die Anhebung von den Befürwortern wie etwa Finanzsenator Björn Fecker als „(…) maßvoll und notwendig“ bezeichnet wird. Gerechtfertigt wird die Bettensteuer mit der Praxis in anderen Ländern. Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die angespannte Haushaltslage in der Hansestadt verwiesen. Und exakt das ist das Problem.
Dabei hatte die Opposition dem Senat vorgeworfen, die Betriebe zusätzlich zu belasten und geschlossen gegen die Erhöhung votiert. Aus Sicht der CDU ist die Erhöhung ein falsches Signal. So ist man der Meinung, in einem ohnehin angespannten Marktumfeld mit massivem Preisdruck, steigenden Energiekosten und unsicherer Nachfrage verschärfe die Maßnahme die finanzielle Belastung der Hotel- und Tourismusbetriebe zusätzlich.
FDP-Fraktionschef Thore Schäck ging sogar so weit, dem Senat vorzuwerfen, er greife den Touristen mit klebrigen Fingern in die Taschen. Die Erhöhung der City-Tax sei ein „(…) verzweifelter Versuch, die selbst verschuldeten Haushaltslöcher zu kitten.“
Auch aus der Tourismusbranche selbst kam zuvor harsche Kritik. Der Gaststättenverband Dehoga hatte die City-Tax als geschäftsschädigend bezeichnet. Die Abgabe habe sich in Zeiten leerer Kassen für den Senat zum Selbstbedienungsladen entwickelt.
Eingeführt wurde die Übernachtungssteuer, die auch als City-Tax benannt wird, in Bremen bereits zum 01 Januar 2012. Ursprünglich galt die Tourismusabgabe nicht für beruflich veranlasste Übernachtungen. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Mitte 2012 hatte zu einer Änderung geführt, sodass die Ausweitung auf geschäftliche Übernachtungen im Land Bremen beschlossen werden musste.
Seit dem ersten Trimester 2024 wurde die Cititax auch für Geschäftsreisende beschlossen, die seither ebenfalls fünf Prozent – künftig 5,5 Prozent – mehr für Übernachtungen zahlen mussten, die anschließend von Betreibern ans Finanzamt abgeführt werden. Dass die Mehreinnahmen ausschließlich für die Zwecke der Tourismusbranche und der Attraktivität Bremens retourniert werden, ist weiterhin nicht gewährleistet.
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