Investitionsförderung steigt auf 4,5 Millionen Euro pro Jahr

Ab dem 1. September 2026 profitieren Unternehmen in Bremen und Bremerhaven von einfacheren Fördervoraussetzungen und mehr Geld für Investitionen. Die jährlichen Fördermittel steigen von bisher 3,7 Millionen Euro auf 4,5 Millionen Euro und für die Jahre 2027 bis 2029 stellt der Senat zusätzlich 10,5 Millionen Euro über sogenannte Verpflichtungsermächtigungen bereit.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen künftig leichter an Fördermittel kommen. Bisher mussten Betriebe entweder zehn Prozent neue Arbeitsplätze schaffen oder ihr Investitionsvolumen deutlich steigern, um gefördert zu werden. Für KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) reichen jetzt fünf Prozent neue Arbeitsplätze oder ein geringeres Investitionsvolumen aus. Auch gebrauchte Maschinen, Anlagen und Gebäude können nun leichter gefördert werden.

Die Negativliste

Gleichzeitig entfallen die bisherigen Positivlisten förderfähiger Branchen zugunsten einer einzigen Negativliste. Unternehmen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, können somit grundsätzlich gefördert werden. Fortgeführt wird auch die Förderung von Investitionen in sogenannte Netto-Null-Technologien, etwa in die Herstellung von Solar-, Windkraft-, Batterie- und Wasserstofftechnologien, Wärmepumpen oder Anlagen zur CO2-Speicherung. Die Förderung von Kernspaltungs- und anderen Nukleartechnologien schließt Bremen dabei ausdrücklich aus.

Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt fasst zusammen: „Wir wollen, dass Unternehmen in Bremen und Bremerhaven investieren, statt sich durch Förderanträge zu kämpfen. Deshalb machen wir die Regeln einfacher und legen bei den Mitteln drauf. Gerade für kleinere Betriebe senken wir die Hürden spürbar. Und wo Unternehmen in klimafreundliche Technologien investieren, unterstützen wir das gezielt.“

Bildquelle: Franz Pflügl / Fotolia

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