Insolvenzen im Land Bremen um 76,5 Prozent gestiegen

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Im Jahr 2021 wurden 1.887 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den Amtsgerichten im Land Bremen gestellt. Das sind 818 Anträge mehr (+76,5 Prozent) als im Jahr 2020. Hauptursache des hohen Anstiegs ist die Zunahme der Verbraucherinsolvenzen auf 1.346 beantragte Verfahren gegenüber 636 in 2020.

Dieser starke Anstieg muss in Zusammenhang mit einem neuen Gesetz gesehen werden, das eine schrittweise Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre vorsieht. Es ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren und gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren.

Gesamtforderungen von 26.695 Millionen

Die Zahl der bei den bremischen Insolvenzgerichten beantragten Unternehmensinsolvenzen ist geringfügig um 2,2 Prozent auf 229 Verfahren im Jahr 2021 angestiegen. Insgesamt waren mindestens 1.841 Arbeitsplätze durch die Unternehmensinsolvenzen gefährdet. Dabei wurden die meisten Anträge im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesens (93), Verkehr und Lagerei (27) sowie freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen gestellt (24). Weitere Anträge im Jahr 2021 stammten von ehemals selbstständig Tätigen (257), Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren (48) und von Personen als Gesellschafter und Ähnliche (7). Die Zahl der an den bremischen Gerichten bearbeiteten Anträge entspricht nicht dem unmittelbar örtlichen Insolvenzgeschehen, denn 2021 wurden ungewöhnlich viele Fälle von Schuldnern an den bremischen Gerichten behandelt, die ihren Sitz beziehungsweise Wohnort außerhalb des Bundeslandes Bremen haben (117 Unternehmensinsolvenzen gegenüber 31 im Vorjahr). Darin enthalten sind Großinsolvenzen aus dem Immobilien- und Finanzsektor, auch deshalb summiert sich die Höhe der voraussichtlichen Forderungen auf rund 26.695 Millionen Euro.

Werden ausschließlich Insolvenzen von Schuldnern betrachtet, die ihren (Wohn-)Sitz in der Stadt Bremen beziehungsweise in Bremerhaven haben, ergibt sich insbesondere bei den Unternehmensinsolvenzen ein anderes Bild: In der Stadt Bremen wurden 100 Unternehmensinsolvenzen beantragt, (2020: 166) und in Bremerhaven 12 (2020: 27). Von Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden in der Stadt Bremen 1.034 Anträge (2020: 431) und in Bremerhaven 310 (2020: 202) bei den Amtsgerichten eingereicht. Im zeitlichen Vergleich der Unternehmensinsolvenzen müssen die Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen in 2020 und 2021 berücksichtigt werden. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Für diejenigen Unternehmen, bei denen die Auszahlung der vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand, galt diese Regelung bis Ende April 2021 weiter. Erst zum 1. Mai 2021 galt diese Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens wieder vollumfänglich. Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen, werden in der Insolvenzstatistik nicht erfasst. Insbesondere die kleineren Unternehmen haben Insolvenzverfahren beantragen müssen. Ein Zusammenhang mit den wirtschaftlichen schwierigen Corona-Bedingungen im Vorfeld ist naheliegend.

Bildquelle: Markus Bormann / Fotolia

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