Innensenator unterstützt „Chancen-Aufenthaltsrecht“ für Geduldete

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Innensenator Ulrich Mäurer hat sich gestern bei einem Treffen mit den Spitzen der Evangelischen und Katholischen Kirche in Bremen für den Vorstoß von Bundesinnenministerin Nancy Faeser für eine Reform des Aufenthaltsgesetzes mit einem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht für in Deutschland geduldete Menschen angesprochen.

Dabei geht es um Migrantinnen und Migranten, die seit fünf Jahren oder mehr lediglich mit einer Duldung in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind. Diese Personen sollen nach dem Gesetzesentwurf eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen. Wenn sie in dieser Zeit nachweisen, dass sie die deutsche Sprache beherrschen und ihren Lebensunterhalt bestreiten können, sollen sie ein langfristiges Bleiberecht in Deutschland erhalten. Innensenator Mäurer unterstützt die Gesetzesinitiative ausdrücklich: „Das wird die betroffenen Menschen motivieren, sich hier schneller zu integrieren und Deutsch zu lernen. Zugleich verhindern wir damit sogenannten Kettenduldungen, die bei jedem Termin, an dem eine Verlängerung ansteht, oft für unnötige Unruhe und Sorgen bei den Betroffenen sorgen und die letztlich die Integration behindern.“ Straftäter sollen von der geplanten Regelung ausgenommen werden. Zugleich begrüßt Mäurer, dass die Abschiebung von Straftätern und sogenannten Gefährdern bundesweit konsequent vollzogen werden soll. In Bremen gibt es hierfür seit 2018 eine eigens gegründete Landesausländerbehörde. Vor dem Hintergrund der Gesetzesreform hat Innensenator Mäurer das Migrationsamt bereits im Februar angewiesen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei potenziell Begünstigten, die seit dem 1. Januar dieses Jahres mindestens fünf Jahre in Bremen leben, zunächst auszusetzen. Niedersachsen verfährt mittlerweile genauso.

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