Innenbehörde verbietet Unterstützerverein der „Hizb Allah“

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Der Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen hat heute das Verbot des islamistischen Vereins „AL-Mustafa Gemeinschaft e.V.“ (AMG) in Woltmershausen bekanntgegeben und das Vereinsvermögen beschlagnahmt. Die AMG stehe der Terrororganisation Hizb Allah nahe, auch bekannt unter der Bezeichnung „Hisbollah“.

Zur Begründung: Der „Al-Mustafa Gemeinschaft e.V.“ richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, indem er zum Hass gegen Angehörige anderer Religionen aufruft. Er lehne zentrale Elemente der bestehenden völkerrechtlichen Ordnung ab und rufe zu deren Bekämpfung auf. Weiterhin propagiere und fördere er aktiv Gewalt oder vergleichbar schwerwiegende völkerrechtswidrige Handlungen wie den Terrorismus gegen den Staat Israel. „Das Verbot dieses Vereins ist daher zwingend notwendig“, so Innensenator Ulrich Mäurer.

Pfadfindergruppe ebenfalls verboten

Im Rahmen von Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass sich in dem „AL-Mustafa Gemeinschaft e.V.“ der „Hizb Allah“ nahestehende Prediger sowie ein Beauftragter der Terrororganisation aufhielten und diese auch an der Durchführung von religiösen Veranstaltungen beteiligt waren. Es konnte zudem nachgewiesen werden, dass sich in den Vereinsräumlichkeiten israelfeindliche Bücher und Schriften befanden, darunter beispielsweise ein Flyer des politischen und religiösen Oberhaupts des Irans. Der Flyer beinhaltet Botschaften, die ausschließlich darauf abzielen, die Legitimität des Staates Israel zu negieren und unter Anwendung von Gewalt, Widerstand gegen Israel zu leisten. Durch die Verehrung und Huldigung eines aus Deutschland stammenden Kämpfers der „Hizb Allah“ im Rahmen einer Trauerfeier innerhalb der AMG und explizite Bezeichnung seiner Person als Märtyrer in den sozialen Medien werde deutlich, dass der „AL-Mustafa Gemeinschaft e.V.“ die kämpferischen Handlungen der Terrororganisation unterstützt. Zusätzlich existieren Belege, dass der „AL-Mustafa Gemeinschaft e.V.“ versucht hat, Kinder frühzeitig an seine Ideologie und damit auch an die der „Hizb Allah“ heranzuführen. Die so genannte Pfadfindergruppe des Vereins wurde darum ebenfalls verboten.

Umfangreiche Ermittlungen

Mit dem heute verkündeten Vereinsverbot ist es auch untersagt, Kennzeichen des Vereins öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden, zu verwenden. Aus dem Verbot folgt ebenfalls, dass der „AL-Mustafa Gemeinschaft e.V.“ seine Aktivitäten in anderen Organisationen nicht fortsetzen darf. Auch die von dem „AL-Mustafa Gemeinschaft e.V.“ betriebenen Räumlichkeiten in der Barkhausenstraße sind heute geschlossen worden. Innensenator Mäurer stellt klar: „Wir wissen und betonen stets, dass die absolute Mehrheit der in Bremen lebenden Musliminnen und Muslime mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetztes steht. Die Extremisten sind eine klare Minderheit. Sobald Antisemitismus propagiert und die Gewalt von Terrororganisationen glorifiziert und unterstützt wird, gilt eine Null-Toleranz-Politik“. Dem Verbot vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen, die sich in Teilen auf die Auswertung der Beweismittel stützte, die bei der Durchsuchung des „Al-Mustafa Gemeinschaft e.V.“ am 30. April 2020 sichergestellt werden konnten. Diese Durchsuchung war eine Maßnahme im Rahmen des am gleichen Tag bundesweit ausgesprochenen Betätigungsverbots der „Hizb Allah“ in Deutschland durch das Bundesministerium des Innern. Mäurer: „Die Auswertung der im Rahmen der Durchsuchung festgestellten Beweismittel hat das bestätigt, was wir seit Jahren sagen: Bei dem „AL-Mustafa Gemeinschaft e.V.“ handelt es sich um einen extremistischen Unterstützerverein der „Hizb Allah“ in Bremen.“

Bild: Senator Ulrich Mäurer: „Verbot ist zwingend notwendig“

 

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