Impfeinladung im Postkasten – Das sollten Bremerinnen und Bremer jetzt wissen

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Am gestrigen Tag wurden die ersten rund 6.000 Impfeinladungen an Bremerinnen und Bremer über 90 Jahren versendet. 16.500 weitere Einladungen sollen bis Ende des Monats versandt werden. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Ich habe eine Einladung bekommen, was passiert jetzt?

In jeder Einladung befinden sich nicht nur Informationen zum Anmeldeverfahren, sondern auch ein individueller Code, der für die Impfung zwingend notwendig ist. Mithilfe des Codes kann telefonisch oder online ein Impftermin vereinbart werden. Am vereinbarten Termin kommen die Impfberechtigten dann ins Impfzentrum in der Messehalle 7 an der Bürgerweide. Eine Anfahrtsbeschreibung ist dem Brief angehängt. Der Besuch im Impfzentrum dauert rund 45 Minuten. Eine Begleitperson darf mitgebracht werden.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Benötigt werden Personalausweis oder Reisepass, eine gültige Krankenkassenkarte und ein Impfausweis (falls vorhanden). Sollte kein Impfausweis vorliegt, wird vor Ort eine Impfbescheinigung ausgestellt.

Wie ist der Ablauf vor Ort?

Ehe es mit der Impfung losgeht, erfolgt ein Aufklärungsgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin. Diese geben generelle Informationen zur Impfung und klären alle Fragen, auch zu möglichen Vorerkrankungen, Nebenwirkungen usw. Wenn von Seiten des Patienten keine Einwände bestehen und wenn gesundheitlich nichts gegen eine Impfung spricht, gibt es die Spritze dann sofort im Anschluss. Nach der Impfung bleibt man dann mindestens weitere 15 Minuten zur Beobachtung.

Was muss beachtet werden, wenn es eine rechtliche Betreuung gibt?

Für den Fall, dass die gesundheitlichen Belange durch eine rechtliche Betreuung geregelt werden, kann die rechtliche Vertretung die Terminvereinbarung übernehmen und mit ins Impfzentrum kommen.

Wie kann ich mich vor der Impfung Zuhause vorbereiten?

Dem Brief sind folgende Informationen beigefügt: Ein Aufklärungsschreiben des Bundesgesundheitsministeriums, ein Fragebogen zu Vorerkrankungen und die Einverständniserklärung zur Impfung. Damit es vor Ort etwas schneller geht, können diese Unterlagen schon zuhause durchgelesen beziehungsweise ausgefüllt werden.

Muss ich mich selbst um die Fahrt zum Impfzentrum kümmern?

Für Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen ‚‚aG‘‘, ‚‚Bl‘‘ oder ‚‚H‘‘ besitzen oder die durch die Pflegekasse in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 eingestuft wurden, werden die Kosten eines Transportes zum/vom Impfzentrum von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Für alle anderen wird derzeit an einem kostenlosen Taxiservice zum Impfzentrum gearbeitet.

Wie erkenne ich, ob das erhaltene Schreiben echt ist?

Leider nutzen auch Betrüger die Corona-Situation aus, um Straftaten zu begehen. Die Gesundheitsbehörde hat deshalb nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Impfzentrum NICHT bei den Impfberechtigten oder einer Betreuungsperson anrufen wird. Die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich über den Brief. Auch Hausbesuche oder ähnliches erfolgen nicht. Sollte also plötzlich jemand anrufen oder vor der Haustür stehen, der sich für einen Mitarbeiter des Impfzentrums ausgibt, handelt es sich womöglich um einen Betrugsversuch. Sollte ein solcher Fall auftreten, ist es ratsam sich beim Impfzentrum zu erkundigen oder einfach direkt die Polizei zu verständigen. Unter keinen Umständen sollten diese Personen ins Haus gelassen werden oder ihnen irgendwelche Auskünfte gegeben beziehungsweise Geld überwiesen werden.

Symbolbild: Am gestrigen Dienstag, 19. Januar, gingen die ersten rund 6.000 Einladungen an Bremerinnen und Bremer raus. Bildquelle: Adobe Stock.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert