Im Februar enden alle Corona-Maßnahmen

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Nach mehr als 30 Corona-Verordnungen, über 60 Allgemeinverfügungen und knapp 150 Änderungsverordnungen hat sich der Senat jetzt darauf verständigt, die dritte Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung zum 2. Februar 2023 aufzuheben. Somit gibt es nach knapp drei Jahren keine landesrechtlichen Corona-Maßnahmen mehr.

Bereits zum 1. Februar soll die Isolationspflicht entfallen. Zum 2. Februar und damit zeitgleich mit der Aufhebung der Maskenpflicht im Fernverkehr, soll dann auch die Maskenpflicht im ÖPNV entfallen. „Das Pandemiegeschehen hat sich im Winter anders entwickelt, als befürchtet. Aktuell sehen wir einen sehr starken Rückgang bei den Fallzahlen und auch in den Krankenhäusern. Hinzu kommt, dass wir mit Impfungen und durchgemachten Infektionen eine sehr gute Immunisierung in Bremen haben. Die Schutzmaßnahmen können deswegen jetzt aufgehoben werden“, sagt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. Bürgermeister Andreas Bovenschulte sagte zum bevorstehenden Ende der Corona-Verordnungen: „Die Corona-Pandemie war eine der größten Herausforderungen der Nachkriegszeit. Bremen und Bremerhaven sind verhältnismäßig gut durch die vergangenen drei Jahre gekommen, doch auch wenn aus der Pandemie jetzt eine Endemie wird, ist das Virus nicht verschwunden. Es bleibt eine medizinische Realität, so wie andere Infektionskrankheiten auch.“

Test- und Maskenpflicht in Krankenhäusern bleibt bestehen

Neben der Maskenpflicht im ÖPNV entfällt zum 2. Februar auch die Maskenpflicht in Gemeinschaftsunterkünften, ebenso wie die Testnachweispflicht in diesen Einrichtungen. Im Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelt und damit weiterhin in Kraft bleibt die Maskenpflicht in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt darüber hinaus noch eine Testpflicht. „Auch wenn wir die Verpflichtungen zum Tragen von Masken oder einer Isolation jetzt aufheben können, gilt es trotzdem in manchen Bereichen noch Vorsicht walten zu lassen. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bleiben Einrichtungen, die besonders geschützt werden müssen, weshalb es dort auch weiterhin zu Einschränkungen kommen kann“ erläutert Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard weiter. „Außerdem gilt natürlich, dass wer krank ist, darauf achten sollte, andere nicht anzustecken. Kontakte zu reduzieren kann also weiterhin das richtige Mittel sein, sei es bei einem positiven Test oder auch bei Krankheitssymptomen jeglicher Art. Auch wird es weiterhin Bremerinnen und Bremer geben, die freiwillig eine Maske tragen, um sich und andere zu schützen. Ich gehe davon aus, dass ab Februar jede und jeder für sich selber bewertet, wie groß das eigene Risiko ist und sich entsprechend verhält“, so Bernhard.

Last but not least: Bereits seit dem 4. Januar werden vom Gesundheitsamt Bremen keine Nachweise mehr über eine Corona-Infektion erstellt – es gilt ausschließlich das positive Labortestergebnis. Bis zum 1. Februar gilt die Isolationspflicht bei Erkrankung noch.Ein Genesenenzertifikat ist gegen Vorlage des Laborergebnisses in einer Apotheke oder der hausärztlichen Praxis erhältlich.

Bildquelle: Adobe Stock

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