„Ich wollte ihn nur erschrecken“ – Angeklagter gibt Stiche im Fall „Waterfront“ zu

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Am vierten Verhandlungstag im Fall „Waterfront“ sagte heute erstmals einer der drei Angeklagten vor Gericht aus. Driton S. schilderte die Vorgeschichte und den Tathergang aus seiner Sicht und gab zu, dreimal auf Mohammad M. eingestochen zu haben. Dabei betonte er aber, nur auf eine Handbewegung des Opfers reagiert zu haben.
 
Der heutige Verhandlungstag, 22. Dezember, im Fall des Messerangriffs in der Waterfront im Mai 2017 ging vergleichsweise früh um 13 Uhr zu Ende. Heute drehte sich alles um Driton S., dem mutmaßlichen Täter. Derzeit befindet er sich zusammen mit seinem Bruder Agron S. in U-Haft, nun wollte er erstmals eine Aussage zu den Schuldvorwürfen formulieren.
 

„Ich hatte Angst um meinen Bruder“

Driton S. gab zu, im Mai dieses Jahres in der Waterfront auf den geschädigten Mohammad M. getroffen zu sein und mit ihm geredet zu haben. „Er drohte mir, ich solle meine Anzeige gegen ihn zurückziehen. Das wollte ich aber nicht“, erklärt der Angeklagte. Nach mehrmaligen Hin und Her trennten sich die Wege der beiden. Nachdem Driton S. seinen Bruder Agron S. kontaktierte machten sich die beiden wieder auf den Weg in die Waterfront um Mohammad M. zur Rede zu stellen. Als sie ihn vor einem Kleidergeschäft antrafen ging Agron S. auf das spätere Opfer zu, um ihn bezüglich der Drohungen gegen seinen Bruder anzusprechen.
 
Dabei kam es zu einem Handgemenge und Kopfnüssen. Laut Driton S. machte Mohammad M. in diesem Moment eine Handbewegung zu seinem Hosenbund. Driton S. ging davon aus, dass sein Gegenüber möglicherweise eine Waffe ziehe. Daraufhin zückte Driton S. ein Messer und stach dreimal auf Mohammad M. ein. „Ich wollte ihn nur erschrecken, ich hatte Angst um meinen Bruder und mich“, so der Angeklagte. Anschließend verließen die beiden den Tatort.
 

Fehde begann bereits 2015

Auch zu dem Auslöser der Fehde zwischen den Brüdern und Mohammad M. äußerte sich der Angeklagte. 2015 hatte Mohammad M. versucht die Scheinwerfer aus dem Auto von Driton S. zu stehlen. Dabei wurde er erwischt und es kam zu einer Diskussion. Die beiden einigten sich darauf, dass Mohammad M. den Schaden finanziell wiedergut macht. Nachdem dieser jedoch nicht ausreichend Geld zu Verfügung hatte, bedrohte er Driton S. und schlug auf ihn ein. Dabei wurde dieser leicht verletzt und erstatte Anzeige gegen Mohammad M. Diese Anzeige wollte Driton S. auch nach dem hitzigen Gespräch in der Waterfront nicht zurückziehen.
 
Es bleibt abzuwarten, was weitere Zeugenaussagen ans Licht bringen. Die Aussagen des Opfers Mohammad M. und des Angeklagten Driton S. sind grundsätzlich ähnlich, jedoch gibt es enorme Abweichungen wer im Mai 2017 Aggressor war. Sicher ist, dass die mehreren Streitgespräche der beteiligten Parteien eskalierten und blutig endeten. Das Driton S. alle drei Stiche getätigt haben soll, sieht die Staatsanwaltschaft kritisch. Mohammad M. hatte bei seiner Aussage angegeben, dass Agron S. eine Schwungbewegung mit dem Arm vollzogen hat und danach die Stichverletzungen entstanden seien. Eine Entlassung aus der U-Haft steht für den Staatsanwalt daher nicht im Raum, so seine Antwort auf den Antrag des Verteidigers von Agron S.
 
Am 11. Januar 2018 steht die nächste Verhandlung an, an diesem Tag will sich Agron S. zu den Vorfällen äußern. Einige Punkte sind für die Richterin noch unklar, beispielsweise wie der dritte Angeklagte Abdullah C. an den Tatort gelang und sein Einfluss bei den Messerstichen war.
 

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