Hundesteuer 2019: Finanzamt weist auf Frist hin

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Hundehalter aufgepasst: Das Finanzamt Bremen informiert Hundehalter der Hansestadt über die Frist der Hundesteuer 2019. Bis zum 15. Januar muss das Geld überwiesen sein, auch eine Hundesteuermarke ist wie immer vonnöten.

Die Hundesteuer 2019 wird fällig: Das Finanzamt Bremen weist darauf hin, dass die Steuer, entsprechend dem letzten Steuerbescheid, bis zum 15. Januar überwiesen werden muss. Ein rechtzeitiges SEPA-Lastschriftmandat ist ebenfalls möglich. Bei diesem wird das Geld automatisch am Fälligkeitstag abgebucht.

Wichtig ist hierbei, dass bei einer Überweisung die Hundesteuernummer angegeben wird, diese steht im Hundesteuerbescheid oder der Steuernummer-Mitteilung und ist nicht identisch mit der Hundemarkennummer. Die rote Marke an sich, muss deutlich sichtbar am Tier angebracht werden und ist bis zum 31. Dezember 2021 gültig.

Überweisungen sind nur auf folgende Konten möglich:
NORD/LB: IBAN DE46 2905 0000 1070 1100 02, BIC BRLADE 22 oder
Sparkasse in Bremen: IBAN DE68 2905 0101 0001 0906 46, BIC SBREDE 22

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