Hundeführerschein soll kommen: Bremer Senat beschließt neues Gesetz über das Halten von Hunden

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Um den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung, aber auch den Anforderungen einer artgemäßen Hundehaltung gerecht zu werden, soll in Bremen zum 1. Juli 2026 eine Sachkundeprüfung, der sogenannte Hundeführerschein, eingeführt werden. Das hat der Senat heute, am 11. Februar, beschlossen.

„Hunde sind für viele Menschen nicht nur treue Begleiter, sondern auch Familienmitglieder. Die Haltung eines Hundes bringt jedoch auch eine große Verantwortung mit sich“, so Innensenator Ulrich Mäurer.

„In den meisten Fällen gehen Hundehalterinnen und Hundehalter dieser Verpflichtung verantwortungsvoll nach. Doch leider gibt es auch Situationen, in denen Hunde nicht angemessen gehalten oder erzogen werden. Dies kann zu einer Gefährdung von Mensch und Tier führen.“

So seien allein in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt 150 Beißvorfälle in Bremen registriert worden, bei denen Personen verletzt wurden.

Hundeführerschein setzt sich aus theoretischer und praktischer Prüfung zusammen

Bisher hieß es im Bremer Gesetz über das Halten von Hunden lediglich: „Die Ortspolizeibehörde kann die Vorlage eines Sachkundenachweises verlangen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Halterin oder der Halter nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt.“ (§ 4: Beschränkung und Untersagung der Hundehaltung)

Ab dem 1. Juli 2026 soll dann für alle, die sich einen Hund anschaffen wollen, grundsätzlich die Pflicht bestehen, die Sachkundeprüfung abzulegen – sowohl theoretisch als auch praktisch. Dabei ist laut Senat die theoretische Prüfung vor Aufnahme des Hundes abzulegen. Die praktische Prüfung muss hingegen innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes erfolgen.

Nur eine Ausnahme soll es von diesem Grundsatz geben: Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen möchte, aber in den vergangenen fünf Jahren schon mindestens zwei Jahre einen Hund hatte und schon die theoretische Sachkundeprüfung bestanden hat, muss nur noch die praktische Prüfung mit dem neuen Hund machen.

„Klare Regeln für verantwortungsvolle Hundehaltung“

Für Personen die bereits Hunde halten, die nach dem Gesetz als gefährlich gelten, soll eine zweijährige Übergangsfrist eingeführt werden. Diese Personen müssen innerhalb der Übergangsfrist eine Sachkundeprüfung (Theorie und Praxis) ablegen.

Alle anderen, die jetzt schon einen Hund halten, müssen die Prüfung nicht nachholen. Das gelte auch für Tierärzte, Menschen, die eine Prüfung für Jagdhunde gemacht haben, oder Menschen, die einen Blindenhund halten.

Mäurer weiter: „Mit dieser Gesetzesnovelle setzen wir klare Regeln für eine verantwortungsvolle Hundehaltung. Die neue Sachkundeprüfung stellt sicher, dass künftige Hundehalterinnen und Hundehalter sich intensiv mit den Bedürfnissen und Anforderungen eines Hundes auseinandersetzen. Personen, die im Umgang mit Hunden geschult sind, sind eher in der Lage, ihre Hunde sicher zu führen.“

Weitere Neuerungen im Überblick

Doch hält die Gesetzesnovellierung neben dem Hundeführerschein noch folgende weitere Neuerungen bereit:

  • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Alle Hunde müssen zukünftig eindeutig durch einen Mikrochip gekennzeichnet und in einem Register erfasst werden.
  • Haftpflichtversicherung: Halter sind künftig verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen (mindestens 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei Sachschäden)
  • Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde: Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gehalten werden.

Rasseliste kontrovers diskutiert

Laut Innenressort sei das Gesetz unter Einbindung einer Vielzahl von Institutionen erarbeitet worden, darunter Tierschutzorganisationen, die Tierärztekammer Bremen und der Verband für das Deutsche Hundewesen.

Zwar seien die meisten Neuerungen auf breite Zustimmung gestoßen, doch sei insbesondere die Beibehaltung der Rasseliste kontrovers diskutiert worden. Immerhin legen wissenschaftliche Erkenntnisse nahe, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht ausschließlich von seiner Rasse abhängt.

Innensenator Mäurer erklärt dazu: „Wir haben uns bewusst für eine differenzierte Lösung entschieden. Die Rasseliste bleibt zunächst bestehen, aber wir werden ihre Wirksamkeit fortlaufend prüfen. Unser Ziel ist es, ein praxisnahes und wissenschaftlich fundiertes Regelwerk zu schaffen.“

Die Bremischen Bürgerschaft soll sich voraussichtlich bereits in ihrer nächsten Sitzungen mit der Hundegesetz-Novellierung beschäftigen.

 

Symbolbild oben: Personen, die bereits einen oder mehrere Hunde besitzen, müssen die Prüfung nicht nachholen, es sei denn, es handelt sich um Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind.

Foto: Fotolia / Rudolf-Ullrich

 

 

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