Höhere Vergnügungssteuer soll leere Haushaltskasse füllen
Die Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit soll zum 1. Juli 2026 von 20 auf 25 Prozent erhöht werden. Das sieht eine Änderung des Vergnügungssteuergesetzes vor, die der Senat beschlossen hat. Die Anhebung des Steuersatzes um fünf Prozentpunkte dient der erforderlichen Haushaltskonsolidierung in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
Finanzsenator Björn Fecker zur Maßnahme: „Bremen ist angesichts der drohenden Haushaltsnotlage gesetzlich zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet. Neben Einsparungen bedeutet das auch, die Einnahmen zu erhöhen. Die Erhöhung der Vergnügungssteuer ist vertretbar, zumal gerade Geldgewinnspielautomaten ein hohes Suchtpotenzial aufweisen. Es ist deshalb sicher nicht die Aufgabe des Staates, attraktive Bedingungen für den Betrieb von Spielautomaten zu schaffen. Ganz im Gegenteil: Wenn das Aufstellen von Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten unattraktiver wird, kann das indirekt auch einen suchtpräventiven Mehrwert haben.“





Senatspressestelle Bremen / Bremen-News




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