Höhere Bußgelder für Schulschwänzer
Die Zahl der unerlaubten Ferienverlängerungen in Bremen ist seit dem Schuljahr 2022/23 um fast ein Drittel gestiegen – von 51 (2022/23) auf 82 (2024/25). Aufgrund steigender Fallzahlen passt die Senatorin für Kinder und Bildung die Bußgeldsätze für Schulpflichtverletzungen an die Vorgaben anderer Bundesländer an.
Unerlaubte Ferienverlängerungen stellen ein besonderes Problem dar, weil Eltern absichtlich Fehlzeiten verursachen. Die Senatorin für Kinder und Bildung, Sascha Karolin Aulepp, betont: „Ferienverlängerung klingt harmlos, heißt aber, dass Kindern absichtlich der Schulbesuch vorenthalten wird. Das ist kein Kavaliersdelikt, das schadet dem Bildungserfolg unserer Kinder. Mit der Anpassung der Bußgelder setzen wir ein klares Zeichen: Die Schulpflicht muss ernst genommen werden. Es geht darum, das wichtige Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung zu schützen.“ Die Auswertung der Jahre 2022 bis 2025 zeigt zudem einen deutlichen Anstieg der Fälle von Schulmeidung:
- 2022/23: 141 Verfahren (19,8 Prozent aller Bußgeldverfahren)
- 2023/24: 166 Verfahren (25,5 Prozent)
- 2024/25: 266 Verfahren (37 Prozen t, vorläufige Zahl)
Die absolute Zahl hat sich innerhalb von zwei Schuljahren nahezu verdoppelt (+88,6 Prozent).
Während Bremen einen Erstverstoß bei Schülerinnen und Schülern bisher mit 30 Euro und bei Erziehungsberechtigten mit 150 Euro ahndete, liegen die Bußgelder nun höher: Bei erstmaligen Verstößen ist ein Bußgeld von 50 Euro vorgesehen, bei schwerwiegenderen Pflichtverstößen (zum Beispiel längere oder wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten) steigt das Bußgeld bis 150 Euro. Die Staffelung für Bußgelder gegen Erziehungsberechtigte bei Verstößen gegen die Schulpflicht bleibt grundsätzlich wie bisher, wird jedoch um eine Stufe erweitert.
- Erstverstoß: 150 Euro
- 1. Folgeverstoß: 250 Euro (wenn im gleichen Schuljahr bereits ein Verfahren wegen desselben Tatbestands eingeleitet wurde.)
- Ab 2. Folgeverstoß: 300 Euro
Die neuen Bußgeldsätze werden auch in Bezug auf die Dauer der Ferienverlängerung bei wiederholten Verstößen deutlich angehoben. So zahlen Eltern im Falle einer ersten Ferienverlängerung von bis zu einer Woche ein Bußgeld von 150 Euro ab dem ersten Fehltag, das bei wiederholten Verstößen auf bis zu 350 Euro steigen kann. Zuvor lag der Tagessatz für unerlaubte Ferienfehltage bei 35 Euro pro Fehltag (175 Euro pro Woche).
Die Beträge sind bewusst moderat gehalten, der Höchstbetrag von 350 Euro bleibt deutlich unter der gesetzlichen Höchstgrenze von 1.000 Euro. Man möchte ein klares Signal setzen, ohne Familien unverhältnismäßig zu belasten. Das Bußgeld diene nicht als Strafe, sondern als letztes Mittel nach pädagogischen Maßnahmen. Bußgeldverfahren bei unerlaubter Schulmeidung werden auch nicht automatisch eingeleitet, sondern basieren auf Meldungen der Schulen. Zunächst werden der Sachverhalt geprüft und die Betroffenen angehört, bevor das Bildungsressort eine Entscheidung trifft.
Bildquelle: Sandra Cunningham / Fotolia









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