Hochwasseropfer in Bremen-Borgfeld und Timmersloh aufgepasst: Bis zu 2.500 Euro Soforthilfe möglich

Wie der Senat heute beschlossen hat, können Bremer Bürger, die in den Gebieten Borgfeld und Timmersloh vom Hochwasser betroffen waren bzw. sind, bis zu 2.500 Euro Soforthilfe pro Privathaushalt beantragen.

„Wer durch das Hochwasser in eine echte Notlage geraten ist, kann mit unserer Unterstützung rechnen. Die schnelle Wiederbeschaffung von Möbeln zum Beispiel ist wichtig, damit Menschen wieder in ihren normalen Alltag zurückfinden können. Wichtig ist, dass die Hilfe in akuten Notfällen möglichst schnell und unbürokratisch bei den Betroffenen ankommt“, so Finanzsenator Björn Fecker zur Entscheidung.

Neben dem Ersatz von beschädigtem Hausrat können beispielsweise auch Übernachtungskosten für die Zeit der Evakuierung geltend gemacht werden. In besonderen Härtefällen sind auch höhere Soforthilfebeträge möglich.

Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden

Auch gemeinnützige Institutionen, die nicht versicherte Schäden erlitten haben, können Soforthilfe beantragen. Hier liegt die maximale Höhe der Unterstützung bei 5.000 Euro. Wichtig zu wissen ist, dass die Soforthilfe nicht zurückgezahlt werden muss. Allerdings greift der Soforthilfefond grundsätzlich nicht für Keller im Wasser. Insgesamt stellt der Senat eine Million Euro zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf die Hilfe besteht nicht.

Bürgermeister Andreas Bovenschulte betont: „Auch, wenn das Hochwasser weg ist, lassen wir die Menschen nicht im Stich. Viele Haushalte und landwirtschaftliche Betriebe in Borgfeld und Timmersloh hat das Hochwasser hart getroffen. Einige fürchten möglicherweise sogar um ihre Existenz. Genau für solche Fälle haben wir die Soforthilfe in Höhe von einer Million Euro bereitgestellt.“

Antragstellung bis Anfang Mai möglich

Unter Verwendung eines Formulars, das voraussichtlich noch im Laufe dieser Woche – nach Befassung des Haushalts- und Finanzausschusses der Bremischen Bürgerschaft – hier und hier zum Download bereitgestellt wird, können Anträge noch bis zum 1. Mai 2024 an die Senatskanzlei gestellt werden. Schon im Vorfeld können zudem per E-Mail an hochwasserhilfe@sk.bremen.de die Voraussetzungen einer Unterstützungsleistung abgeklärt werden.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert