Hilfe bei Zoff mit der Jugendhilfe

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Bremen richtet eine Ombudsstelle ein, die Kinder und Jugendliche bei Streitigkeiten mit der Jugendhilfe parteiisch berät und unterstützt – also im Konfliktfall mit dem Jugendamt, stationären Jugendhilfe-Einrichtungen („Heimen“), Pflegefamilien oder Erziehungsstellen, aber auch bei Problemen mit Kita und Hort.

Die Ombudsstelle soll ihre Tätigkeit noch in der ersten Jahreshälfte 2023 aufnehmen, die Suche nach einem Träger wird jetzt in die Wege geleitet. „Wir wollen Kinder gezielt stärken, die außerhalb der Familie betreut oder untergebracht sind“, sagte Senatorin Stahmann. In erster Linie habe sie dabei Pflegekinder oder Heimkinder im Blick, die sich ungerecht behandelt fühlen oder in Konflikten stecken, die sie allein nicht lösen können. „Das können relativ überschaubare Fragen sein wie: Mir wurde das Taschengeld gestrichen – darf der Träger das überhaupt?“ Oder der Fall des 16-Jährigen, der seine handzahme Ratte mit in die stationäre Einrichtung nehmen möchte: „Der Träger will mir das nicht erlauben, aber ich hänge an dem Tier.“ Es könne aber auch um schwierigere Fragen gehen wie: „Ich habe einen Konflikt mit der Mitarbeiterin im Jugendamt, ich bin unzufrieden mit den Hilfen zur Erziehung, die man mir da anbietet.“ Oder: „Ich möchte eine Vertrauensperson mit zu den Hilfeplangesprächen mitnehmen, das wird mir aber verwehrt.“

Bewusst parteiisch

Die Ombudsstelle soll Partei für den jungen Menschen ergreifen und ihn dabei unterstützen, die Konflikte in seinem Sinne zu lösen. Auf ausdrücklichen Wunsch könne sie auch direkten Kontakt aufnehmen zum Jugendamt, den Pflegefamilien oder den stationären Einrichtungen. „Die jungen Leute sollen über ihre Rechte aufgeklärt werden, und sie sollen Unterstützung bekommen bei der Konfliktlösung“, sagte die Senatorin. Auch Angehörige und Sorgeberechtigte könnten die Dienste der Ombudsstelle in Anspruch nehmen. Das Sozialgesetzbuch VIII („Jugendhilferecht“) verpflichtet die Länder zur Einrichtung solcher weisungsungebundenen Ombudsstellen, bei der genauen Ausgestaltung dieser Pflicht lässt es den Ländern aber gewisse Freiheiten. So wird in Bremen die zentrale Ombudsstelle je einen Standort mit regelmäßiger Beratung in Bremen sowie in Bremerhaven haben und darüber hinaus eine bedarfsorientierte Beratung in Bremen-Nord anbieten.

Bildquelle: Adobe Stock

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