Großveranstaltungen in Ausnahmen möglich – Noch immer keine Entscheidung zum Freimarkt

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Grundsätzlich sollen Großveranstaltungen bis zum Ende des Jahres verboten bleiben. Ausnahmen seien aber möglich. Das hat der Bremer Senat am 1. September beschlossen. Ausschlaggebend sei vor allem ein entsprechendes Hygienekonzept mit Abstandsregelungen und Kontaktnachverfolgung. Für den Bremer Freimarkt gab es bislang noch keine Entscheidung. Diese wurde vom Senat jedoch für Dienstag, 8. September, angekündigt.

Prinzipiell gelten Großveranstaltungen ab 1.000 Besuchern nach wie vor als verboten. Ausnahmen könne es in Einzelfällen aber geben, so der Senat auf einer Pressekonferenz am 1. September. Für eine Ausnahme sei vor allem ein gut ausgearbeitetes Hygienekonzept notwendig, das auch nötige Abstände und die Kontakt-Nachverfolgung vorsehe. Beides könnte etwa auf die beiden Reise-Messen „Caravan“ und „ReiseLust“ (6. bis 8. November) zutreffen. Bei den Genießermessen „Fisch&Feines“ sowie dem „Craft Beer Event“ habe man sich mit den Veranstaltern aber bereits darauf geeinigt, dass diese erst nächstes Jahr wieder stattfinden können.

Entscheidung zum Freimarkt am 8. September

Dieses Jahr wäre der 985. Bremer Freimarkt in Bremen – wenn er denn stattfinden darf, denn das ist und bleibt noch immer ungeklärt. Man sei bereits seit Mai mit den Schaustellern im Gespräch, erklärte Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt auf einer Pressekonferenz. Dennoch sei bereits vorher klar gewesen, dass die Entscheidung für oder gegen den Freimarkt erst sehr spät fallen würde. Das liege daran, dass man immer wieder die Infektionszahlen im Blick behalten müsse und separat mit den Schausteller abklären müsse, in welcher Form sich der Freimarkt realisieren lässt, sodass er für die Beteiligten auch gewinnbringend ist.

Eine Entscheidung zum Freimarkt kündigte der Senat für Dienstag, 8. September, an. Falls es einen Freimarkt geben sollte, würde dieser aber deutlich anders ablaufen als bisher. Etwa mit weniger Fahrgeschäften, weniger Besuchern und ohne Festzelte, dafür mit ausreichend Abstand und der Erfassung der Besucherdaten zur Kontaktnachverfolgung.

Saunen dürfen wieder öffnen

Ebenfalls grünes Licht gab es für die Saunen in Bremen. Diese dürfen mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung am Donnerstag, 3. September, wieder öffnen.

Alle Infos zur Entscheidung des Senats hat das Team von „buten un binnen“ (Radio Bremen) in einem Video zusammengefasst:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.butenunbinnen.de zu laden.

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Symbolbild: Einen Freimarkt, wie wir ihn sonst kennen, wird es dieses Jahr nicht geben. 

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