Gewaltschutzambulanz am Klinikum Bremen-Mitte

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Im Rahmen der Umsetzung des Bremer Landesaktionsplans „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ ist eine der Hauptmaßnahmen die Einrichtung einer zentralen Gewaltschutzambulanz (GSA) am Klinikum Bremen-Mitte.

Nun hat sich der Beirat zum ersten Mal getroffen, um über die unterschiedlichen Bedarfe der verschiedenen Akteurinnen und Akteure zu sprechen. Damit die Arbeit einer GSA im Sinne der Gewaltbetroffenen optimale Hilfe anbieten kann, müssen alle Beteiligten – von der Polizei, über Fachberatungsstellen und Hilfsanbieter, Frauenhäuser, Arztpraxen und Kliniken sowie psychologische Betreuungsstellen – eng zusammenarbeiten. Daher setzt sich der Beirat auch vielseitig aus Vertreterinnen und Vertretern dieser Organisationen zusammen. „Aus unterschiedlichen Perspektiven wie der der Feuerwehr, Polizei oder Notfallärztinnen und -ärzten beziehungsweise des Sanitätsdiensts, der der Zentralen Notfallaufnahmen sowie Beratungsstellen wie Neue Wege, Notruf, Jungenbüro oder Schattenriss soll ein ineinandergreifendes Versorgungskonzept entstehen. Es freut mich, dass die erste Sitzung nun stattgefunden hat und die Bedarfe der jeweiligen Fachbereiche ausführlich diskutiert werden konnten, damit wir von Anfang an alle wichtigen Ansätze mitdenken“, sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Bedarfsgerecht und rechtssicher

Die Gewaltschutzambulanz soll als niedrigschwelliges, kostenfreies Angebot für gewaltbetroffene Menschen aller Altersstufen dienen. Frauen, Männer und Trans* sollen hier nach häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt versorgt und zudem rechtsmedizinisch behandelt werden. In den Kinderkliniken in Bremen existiert bereits seit 2010 eine Kinderschutzambulanz, sodass auch Kinder hier bedarfsgerecht behandelt werden können. Neben der Behandlung von akuten Verletzungen soll den Betroffenen auch eine klinische, rechtsmedizinische Untersuchung nahegelegt werden – mit dem Ziel forensische Aspekte der Untersuchung für eine gerichtsfeste Erhebung und Aufbewahrung von Informationen und Spurenmaterial für eine mögliche Strafverfolgung vorzuhalten. Diese wird auch als „vertrauliche Spurensicherung“ angeboten und die Betroffenen müssen keine Anzeige erstatten, wenn dies nicht gewünscht ist. Betroffenen wird damit der Druck genommen, den Täter unmittelbar anzeigen zu müssen. „Für eine zentrale Einrichtung bietet sich das Klinikum Bremen-Mitte als Standort besonders an, da sich hier eine Verknüpfungsoption von ambulanten wie stationären Versorgungsangeboten eröffnet und Expertise für eine bedarfsgerechte Versorgung betroffener Erwachsener sowie für Kinder vorhanden ist“, sagt Senatorin Bernhard.

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