Gesetzentwurf zur Umsetzung der Schuldenbremse – Regelung zur Konjunkturbereinigung

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Gestern, 12. Februar, beschloss der Senat Bremen einen neuen Gesetzentwurf zur Einhaltung der Schuldenbremse. Mit der Regelung zur Konjunkturbereinigung will das Land Bremen sicherstellen, dass es auch in Zukunft die Tilgungsverpflichtungen in Höhe von 80 Millionen Euro einhält.
 
Ab 2020 sollten Bundesländer in ihren Haushalten keine neuen Schulden erzeugen, so sieht es zumindest das Grundgesetz und die Bremer Landesverfassung vor. Das Wort „Schuldenbremse“ geistert schon lange durch die Hansestadt, jetzt hat der Senat einen neuen Gesetzentwurf beschlossen, der die Umsetzung der Bremse vereinfachen soll. Bei der Regelung zur Konjunkturbereinigung entschieden sich die Politiker für das Modell „Produktionslückenverfahren“.
 
Viele andere Bundesländer arbeiten mit diesem Verfahren, mit ihm soll sichergestellt werden, dass es im Falle größerer konjunkturbedingter Abweichungen bei den Steuereinnahmen, zu Ausgleichungen nach oben und unten kommen kann. Praktisch heißt das, dass das Land Bremen bei einem Steuereinbruch Kredite aufnehmen und diese in Aufschwungszeiten zurückzahlen kann. Gleichzeitig wird nicht ausgegebenes Geld bei der Schlussabrechnung der Haushalte in die Stabilitätsrücklage gesteckt. Auch hier ist das Ziel, bei größeren Einnahme- und Ausgabeschwankungen die Schuldenbremse einzuhalten.
 
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dass Bremen auch weiterhin die Tilgungsverpflichtungen in Höhe von 80 Millionen Euro einhält und damit 400 Millionen Euro Sanierungshilfen vom Bund erhält. „Dieses wichtige Gesetzesvorhaben schafft Planungssicherheit für die nächsten Haushalte und zeigt gegenüber dem Bund und den anderen Ländern, dass Bremen weiterhin ein verlässlicher Partner ist“, so Finanzsenatorin Karoline Linnert.
 

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