Gelockerte Hygieneanforderungen auf der Sommerwiese

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Rund 12.000 Bremerinnen und Bremer haben am vergangenen Wochenende die Sommerwiese auf der Bürgerweide besucht. Damit wurde die zulässige Höchstzahl bisher nicht erreicht; es gibt an allen Veranstaltungstagen noch freie Kapazitäten – und bald gelockerte Corona-Regeln.

Am 2. August treten mit der 28. Corona-Verordnung weitere Lockerungen, insbesondere auch für Veranstaltungen, in Kraft. So müssen Events mit maximal 4.999 zeitgleich anwesenden Personen nur noch angezeigt, nicht mehr genehmigt werden. Es bleibt zwar bei der Pflicht zur Registrierung zwecks Kontaktnachverfolgung, ein Impfnachweis muss aber nicht mehr vorgelegt werden und auch eine Testpflicht besteht nicht mehr.

Vor diesem Hintergrund wurde die maximal zeitgleich anwesende Personenzahl für die Sommerwiese auf 4.999 begrenzt und die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, die Senatorin für Frauen, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Senator für Inneres haben sich in Abstimmung mit der Senatskanzlei auf folgende Lockerungen ab dem 29. Juli 2021 verständigt:

  • der Impfnachweis und die Testpflicht entfallen
  • keine Online-Ticket Buchung vor dem Besuch der Veranstaltung.

Unverändert bleiben:

  • die Registrierung der persönlichen Daten zur Kontaktnachverfolgung
  • hier kann vor Ort die Bremen-Gast-App genutzt werden
  • die Einhaltung der Abstandsregel von 1,50 m
  • die Maskenpflicht in den Geschäften und den Wartebereichen (keine Maskenpflicht auf dem Veranstaltungsgelände und beim Verzehr von Speisen und Getränken).

Bild: Auf der Sommerwiese warten 106 Schaustellerbetriebe auf Besucher, die nun weder Impf- bzw. Testnachweis noch Online-Registrierung mehr benötigen

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