Geflügelpestausbruch in Bremen

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Am 27. Mai 2021 ist in einem nicht-landwirtschaftlichen Kleinstbestand in der Stadtgemeinde Bremen die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe (HPAI) amtlich festgestellt worden. Dort sind sieben Tiere verendet, 14 weitere mussten getötet werden. Der Ausbruch wurde wahrscheinlich von in der Umgebung ansässigen Stockenten und Graugänsen, die direkten Kontakt zum gehaltenen Geflügel hatten sowie über Kot an Schuhen eingeschleppt.

Der Geflügelbestand wurde bereits am 26. Mai durch Mitarbeitende des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienstes des Landes Bremen (LMTVet) getötet und unschädlich beseitigt. Die umfangreiche Reinigung und Desinfektion des Bestandes wurde am 27. Mai abgeschlossen und amtlich abgenommen. Als Folge des Ausbruchs mussten Sperrzonen eingerichtet werden, die auf der Karte eingezeichnet sind. Betroffen sind in Bremen etwa 50 Betriebe mit knapp 600 Stück Geflügel in der Sperrzone (Sperrbezirk) und etwa 170 Betreibe mit knapp 2000 Stück Geflügel in der Überwachungszone (Beobachtungsgebiet).

  • Die Schutzzone (rot) erstreckt sich in der Stadtgemeinde Bremen:
    – Gesamter Stadtteil Huchting
    – Folgender Teil des Ortsteils Strom: im Norden von Grenze Huchting entlang dem Mühlenhauser Fleet (parallel zur A 281) bis zur Höhe Ludwig-Erhard-Str. 10, Ablauf Sandhohlengraben, Meenteweg über die Stromer Landstraße dem Feldweg gerade aus bis zur Landesgrenze im Westen folgend
  • Die Überwachungszone (blau) erstreckt sich in der Stadtgemeinde Bremen:
    – Im Süden Landesgrenze bis Abfahrt Hemelingen, Autobahnzubringer Hemelingen, Quintstr., Neidenburger Str., Steubenstr, In der Vahr, Bürgermeister-Spitta-Allee, Achternstr., Am Kuhgrabenweg, Hochschulring, Mittelweg, Neue Senkenfahrt, Olafs Wettern, Cluts Wettern, über die Wümme, Blocklander Hemmstr., Waller Str., Graben vor dem Mittelkämpen, Gröpelinger Fleet, an den Piepen, Autobahndreieck Industriehäfen, A 281, Schlekenweg, Klöckner Randgraben, Aukampsgraben bis Landesgrenze.

Maßnahmen in den Sperrzonen:

  • Das empfängliche Geflügel ist aufzustallen. Ein Kontakt zu Wildvögeln ist unbedingt zu unterbinden.
  • Personen, die im Beobachtungsgebiet Geflügel halten, haben dem LMTVet unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts sowie die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen.
  • Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.
  • Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
  • Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Im Sperrbezirk werden darüber hinaus in den betroffenen Betrieben epidemiologische Ermittlungen durch Mitarbeitende des LMTVets durchgeführt.

Weitere Vorkehrungen, die zu treffen sind, finden die Geflügelhalterinnen und –Halter auf der Homepage des LMTVet www.lmtvet.bremen.de/tiere/tierseuchen-1469 – dort gibt es auch  Hinweise zu den Krankheitssymptomen. Wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden, muss der Veterinärdienst unverzüglich unter der Telefonnummer 0421 361 4038 verständigt werden. Jeder weitere Ausbruch der Geflügelpest beim Hausgeflügel hat weitere behördliche Tötungsmaßnahmen zur Folge.

Bildquelle: Gesundheitsressort

 

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