Geflügelpestausbruch: Bremen richtet Überwachungszone ein

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Im Landkreis Oldenburg wurde kürzlich ein Fall von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) H5N1 in einem Hähnchenmastbetrieb nachgewiesen. Es mussten im Umkreis von zehn Kilometern um den Betrieb Überwachungszonen eingerichtet werden, die in das Land Bremen hineinreichen.

Aus diesem Grund hat der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) eine Allgemeinverfügung erlassen, die morgen in Kraft tritt. Die Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) erstreckt sich auf die Ortsteile Rönnebeck, Blumenthal, Fähr-Lobbendorf, Vegesack, Aumund-Hammersbeck, Schönebeck, Grohn, St. Magnus, Werderland, Seehausen, Strom, Neustädter Hafen sowie Industriehafen. Darin gelten die folgenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen:

  • Das empfängliche Geflügel ist aufzustallen. Ein Kontakt zu Wildvögeln ist unbedingt zu unterbinden.
  • Personen, die im Beobachtungsgebiet Geflügel halten, haben dem LMTVet unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts sowie die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen.
  • Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.
  • Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
  • Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Im Sperrbezirk werden darüber hinaus in den betroffenen Betrieben epidemiologische Ermittlungen durch Mitarbeitende des LMTVets durchgeführt.

Weitere Vorkehrungen, die zu treffen sind, finden die Geflügelhalterinnen und –halter auf der Homepage des LMTVet, wo auf weniger erfahrene Geflügelhalterinnen und –halter auch Hinweise zu den Krankheitssymptomen warten. Wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden, muss der Veterinärdienst unverzüglich unter der Telefonnummer 0421 361 4038 verständigt werden. Betroffen sind in Bremen circa 100 Hobbyhalterinnen und –halter mit gut 1.000 Stück Geflügel, rund 90 Prozent davon sind Legehennen. Tritt die Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt) in Haustierbeständen auf, so müssen alle Tiere darin getötet werden. Die Geflügelpest ist in Wildvögeln seit 2021 sehr aktiv und die Herbstzüge von Gänsen und anderen empfänglichen Wasservögeln haben bereits begonnen, sodass der Kontakt zu Wildvögeln unbedingt verhindert werden sollte.

Bild: Die Überwachungszone in der Stadt Bremen. Bildquelle: Gesundheitsressort

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