Geflügelpest in Weyhe – Das müssen Geflügelhalter in Bremen nun beachten

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In Weyhe im Landkreis Diepholz ist in einem Putenbestand die Geflügelpest ausgebrochen. Deshalb richtet Bremen nun ein Beobachtungsgebiet für Geflügel im Süden Bremens ein. In diesem Gebiet gelten besondere Maßnahmen für Geflügelhaltung.

Wie das Gesundheitsressort Bremen mitteilt, wurde der Ausbruch am 22. Februar gemeldet. Am heutigen, 25. Februar, wird aus diesem Grund ein Beobachtungsgebiet für Geflügel eingerichtet. Das Gebiet erstreckt sich auch in das Stadtgebiet Bremens: Im Süden und Westen bis zur Stadtgrenze, im Norden von Westen nach Osten entlang der Stadtgrenze in Tenever und Mahndorf.

Die genaue Lage des Beobachtungsgebietes ist auf der Karte ersichtlich (Zum Vergrößern anklicken):

Besondere Maßnahmen für Geflügelhaltung

Wer im Beobachtungsgebiet Geflügel hält, muss Folgendes beachten:

  • Dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst Bremen (LMTVet) muss unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel, ihre Nutzungsart, ihr Standort sowie die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel gemeldet werden. Auch jede Änderung bezüglich dieser Angaben muss gemeldet werden.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  • Betriebsfremden Personen dürfen die Ställe oder sonstigen Orte, wo die Tiere gehalten werden, nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten. Diese Schutz- oder Einwegkleidung muss nach dem Verlassen des Stalls sofort abgelegt werden. Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch sofort unschädlich beseitigt werden.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.

Stallpflicht für das gesamte Bundesland

Für das gesamte Land Bremen gilt die Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane (auch Pfauen), Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Aufgrund des nach wie vor sehr aktiven Influenzageschehens in der Wildvogelpopulation und der Einschleppungen in Haustierbestände sei noch nicht absehbar, wann in Norddeutschland die Aufstallung aufgehoben werden kann. Es solle außerdem davon abgesehen werden, kranke Wildvögel aufzunehmen.

Meldungen ans LMTvet

Wer Geflügel in Bremen und Bremerhaven hält – auch, wenn es sich nur um Hobbyhaltung handelt – kann sich beim LMTvet melden und dort (falls noch nicht geschehen) Art und Anzahl der gehaltenen Tiere und der Haltungsform (Stall, Freiland) angeben. Das LMTvest ist erreichbar unter der Telefonnummer (0421) 361-4038 oder per E-Mail office@Lmtvet.bremen.de

Symbolbild: Wegen eines Falls von Geflügelpest in Weyhe, richtet Bremen ein Beobachtungsgebiet für Geflügel ein. Für Geflügelhalter in Bremen gelten daher besondere Maßnahmen. Bildquelle: Fotolia.

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