Gefälschte Rechnungen werden verschickt – Amtsgericht Bremen warnt vor Betrugsmasche

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In jüngster Vergangenheit ist es öfter vorgekommen, dass sich Betrüger das Geld anderer Leute zu Eigen machen, indem sie vorgeben im Auftrag des Bremer Amtsgerichts zu handeln. Konkret bewerkstelligen die Täter das mit dem Versand von Rechnungen, die auf den ersten Blick den Eindruck vermitteln, Schriftstücke des Amtsgerichts zu sein. Zunehmend befinden sich Fälschungen unter den Rechnungen im Umlauf. Darauf wies kürzlich das Amtsgericht Bremen selbst hin.
 
Größtenteils handelt es sich bei den gefälschten Rechnungen um Registersachen. Seitens des Amtsgerichts Bremen wird aufgrund der Betrugsmasche an die Empfänger die Bitte gerichtet, gründlich die Authentizität von Rechnungen zu überprüfen, und eine Warnung vor Fälschungen ausgesprochen. Im Gegensatz zu echten Rechnungen des Amtsgerichts Bremen weisen bislang bekannte Fälschungen im Briefkopf den abgedruckten Bundesadler auf.
 

Mehrere Kennzeichen unterscheiden Fälschungen von tatsächlichen Rechnungen

Ein weiteres Merkmal der Fälschungen ist, dass über der Adresse des Empfängers anstelle des Absenders bloß der folgende Hinweis: „Falls Empfänger verzogen: Bitte mit Vermerk der neuen Anschrift zurück an“ ohne Rücksendeadresse angegeben ist. Zu erkennen sind Fälschungen noch daran, dass der eigentliche Registertext in einer Box oben auf der rechten Seite des Schreibens steht.

Der im Register eingetragene Text ist in Rechnungen des Amtsgerichts Bremen in Wirklichkeit überhaupt nicht enthalten. Hinzukommt, dass in den gefälschten Rechnungen anstatt des Amtsgerichts unter den vorausgefüllten Überweisungsträgern andere Zahlungsempfänger, zumeist bloß kurze Buchstabenfolgen, aufgelistet sind. Vertreten sind zum Teil auch Internationale Bankkontonummern (IBAN) ausländischer Banken.

Wenn Rechnungen vom Amtsgericht Bremen stammen, werden keine Überweisungsträger aufgeführt. Obendrein weichen Fälschungen von wirklichen Rechnungen durch diesen Vermerk ab: „Zahlbar binnen 3 Werktagen nach Erhalt. Erst im Anschluss wird die Veröffentlichung in die Handelsregisterbekanntmachungen erfolgen! Anderenfalls behalten wir uns das Recht vor, Ihre Daten unverzüglich aus unseren Systemen zu löschen.“
 

Falsche Rechnungen gingen bei Bürgern ein, die zuletzt Anträge stellten

Nach Kenntnis des Amtsgerichts bekommen in der Tat Personen die gefälschten Rechnungen, die vor kurzem Anträge beim hiesigen Registergericht eingereicht haben. Dementsprechend lässt sich daraus schließen, dass sich die Betrüger über die gesetzlich vorgesehenen Veröffentlichungen auf dem Laufenden halten.

An Empfänger gefälschter oder verdächtiger Rechnungen wird der Rat erteilt, der darin formulierten Zahlungsaufforderung nicht nachzukommen. Stattdessen sollte die Angelegenheit mit dem Amtsgericht besprochen sowie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden.
 
Symbolbild: Für falsche Rechnungen von Betrügern in seinem Namen sensibilisiert das Amtsgericht Bremen. Bildquelle: Fotolia

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