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Freitag, 5. Juni 2020, 14:03 Uhr/von Ron Jagdfeld
Allgemein

Gastwirte können benachbarte Flächen für Außengastronomie nutzen – Formloser Antrag notwendig

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Um die Wirtschaftlichkeit für die Gastronomie in Bremen zu erhöhen, können Gastwirte einen Antrag auf zusätzliche Nutzung von benachbarten Flächen, wie Parkplätze oder ähnliches, stellen. Das hat haben das Bau- und Wirtschaftsressort in einer Mitteilung bekannt gegeben. Außerdem möchte das Bauressort die Gebühren für die Außengastronomie für 2020 abschaffen.

Um mehr Gäste trotz Abstandsregelungen bewirten zu können, dürfen Gastwirte ab sofort einen Antrag auf Sondernutzung von benachbarten Flächen stellen. „Dabei kann es sich beispielsweise um Flächen vor benachbarten Wohngebäuden oder benachbarten nichtgastronomischen Geschäften oder Parkplätze handeln“, erläutert Bausenatorin Maike Schaefer die Umsetzung. „Wichtig ist mir dabei, dass wir einerseits den Gastronomen helfen können, gleichzeitig aber so Dinge wie Barrierefreiheit, Fluchtwege oder Immissionsschutz gewährleisten.“ Auch Senatorin Vogt betonte die hohe Bedeutung für die Gastronomen: „Durch die notwendigen Hygienemaßnahmen können die Gastwirte teilweise nur ein Drittel ihrer sonst vorhandenen Plätze besetzen. Da ist es dringend nötig, mehr Flächen zu schaffen, um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Die Öffnung der Außengastronomie ist eine wichtige Voraussetzung, um das Überleben der gastronomischen Betriebe in diesem schwierigen Jahr zu sichern.“

Formloser Antrag beim Bauressort

Anträge für diese Sondernutzung können im Bauressort bei der zuständigen Bauordnung eingereicht werden. Laut dem Ressort genüge ein formloser Antrag. Wichtig sei aber, dass exakt nachvollzogen werden kann, um welche Flächen es sich handelt. Dafür solle man dem Antrag am besten Karte und Fotos beilegen. Gebühren fallen für eine Sondernutzung nicht an.

Gebühren für Außengastronomie erlassen

Zusätzlich dazu will das Bauressort einen Antrag in den Senat einbringen, welcher vorsieht, die Gebühren, die für die Außengastronomie von bereits genutzten Flächen für das Jahr 2020 anfallen, vollständig zu erlassen.

Bild: Um die Wirtschaftlichkeit der Gastronomie in Zeiten von Corona zu erhöhen, sollen Gastwirte einen Antrag auf Sondernutzung von benachbarten Flächen stellen können (Bild im Mai 2019 aufgenommen).

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