Für mehr Tierschutz in Schlachthöfen
Heute debattiert der Bundesrat den Gesetzesentwurf zur Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachtbetrieben. Das Gesetz soll es den zuständigen Behörden ermöglichen, Missstände nachträglich nachzuvollziehen. Allerdings soll die Verpflichtung nur für Schlachtbetriebe ab einer bestimmten Größe gelten: 95 Prozent der Betriebe wären davon ausgenommen.
Bremen wird gemeinsam mit Hamburg eine Erklärung ageben, dass die im Gesetzesentwurf vorgesehene Ausnahme aus Vollzugs- und Tierschutzgründen nicht ausreicht, denn lediglich 232 von rund 4.000 Schlachteinrichtungen in Deutschland würden unter die neue Regelung fallen. Dazu Verbraucherschutzsenatorin Claudia Bernhard: „Die vorgesehene Ausnahme führt dazu, dass die überwiegende Mehrheit der Schlachtbetriebe nicht erfasst wird. Die Ausnahme wird so zur Regel und steht damit im Widerspruch zum Ziel des Gesetzesentwurfs, den Tierschutz beim Schlachten nachhaltig zu stärken.“
Größe ist kein geeigneter Maßstab
Senatorin Bernhard verweist zudem darauf, dass gerade auch in kleineren Schlachtbetrieben in der Vergangenheit erhebliche Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben festgestellt wurden. Die Größe eines Betriebs sei daher kein geeigneter Maßstab für das Schutzniveau der dort geschlachteten Tiere: „Der Schutz von Tieren darf nicht davon abhängen, in welchem Betrieb sie geschlachtet werden. Das Staatsziel Tierschutz verpflichtet den Gesetzgeber, jedes einzelne Tier im Blick zu behalten.“
Zum Hintergrund
Die Änderung des Tierschutzgesetzes soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten; die Befassung des Bundestags steht noch aus. Der Entwurf sieht vor, dass die verpflichtende Videoüberwachung nur für Schlachtbetriebe gelten soll, in denen jährlich mehr als 1.000 Großvieheinheiten oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden. Diese Schlachthöfe müssen nach EU-Recht ebenfalls einen Tierschutzbeauftragten benennen. Für Betriebe, die unterhalb dieser Schwelle liegen, soll eine Ausnahme von der Pflicht zur Videoüberwachung gelten. In Deutschland bräuchten damit rund 3.700 der insgesamt 4.000 Schlachteinrichtungen weder einen Tierschutzbeauftragten noch eine Videoüberwachung.
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