Für die Stadt Bremen wurde die Corona-Notbremse gezogen – Seit heute gelten verschärfte Regeln

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Am vergangenen Freitag, 26. März, beschloss der Senat angesichts der Tatsache, dass in der Stadtgemeinde Bremen zum dritten Mal nacheinander die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 lag, die Corona-Notbremse zu ziehen. Dies erfolgte gemäß der Coronaverordnung durch Erlass einer Allgemeinverfügung, die ab dem heutigen Montag, 29. März, greift. Konsequenz dessen ist, dass einige Lockerungen wieder zurückgenommen werden müssen.
 
Da am Freitag in der Stadtgemeinde Bremen die kritische Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 innerhalb einer Woche an drei aufeinanderfolgenden Tagen übertroffen wurde, entschied der Senat, eine Allgemeinverfügung vom Ordnungsamt zu erlassen, die am heutigen Montag in Kraft getreten ist. Auf diese Weise hält sich der Senat an den Beschluss von Bund und Ländern vom 22. März, wonach die Allgemeinverfügung zwei Werktage nach dem dreimaligen Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 verordnet werden muss.
 

Kein Terminshopping, geschlossene Einrichtungen, Maskenpflicht in Fahrzeugen

Von heute an haben folgende Regelungen Bestand:

– Im Einzelhandel sind keine Einkäufe per Termin möglich, womit sogenanntes Terminshopping ausfällt.

– Abermals kommt es zu Schließungen von Museen, Kunsthallen, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten.

– Sport darf im Freien bloß einzeln, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts getrieben werden. Davon sind Kinder ausgenommen. Bis zum Alter von 14 Jahren können sie draußen mit maximal 20 Personen sowie zwei Trainern Sport ausüben.

– Wenn sich Personen aus mehr als zwei Haushalten in einem und demselben Fahrzeug aufhalten, müssen sie darin eine Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzen.
 

Maßnahmen sind zeitlich bis zum 18. April begrenzt

Für die Dauer bis zum 18. April ist die Allgemeinverfügung befristet. Abrufbar und einsehbar ist die vollständige Allgemeinverfügung auf www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de.
 
Symbolbild: In der Stadtgemeinde Bremen hat mit dem heutigen Tag die Corona-Notbremse Gültigkeit. Bildquelle: Adobe Stock

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert