Freiluftpartygesetz vor Anpassung – SPD, Grüne und Linke entwickeln Gesetzentwurf

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Die SPD, B90/Die Grünen und die Linke haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Freiluftpartygesetz geeinigt. Die 2016 eingeführten Reglementierungen haben sich bewährt und sollen jetzt trotzdem geringfügig verbessert werden. An welchen Orten Freiluftpartys stattfinden können, soll dabei weiterhin Sache des Beirats bleiben.
 
Der innenpolitische Sprecher der SPD, Sükrü Senkal, erklärte: „Wir wollen den Bremerinnen und Bremern ermöglichen, legal und gemeinsam unter freiem Himmel zu feiern. Mit den jetzt vorgelegten Änderungen machen wir die Regelungen noch praktikabler.“ Grünen-Politiker Kai Wagalla erhofft sich durch die neuen Regelungen einen Verbleib von jungen Menschen in Bremen. „Das neue Freiluftpartygesetz gibt jungen Menschen die Möglichkeit die Stadt mitzugestalten“, so Wagalla.
 

Personenanzahl nicht mehr begrenzt

Ziel des neuen Gesetzentwurfes ist es, den Umgang mit Freiluftpartys praxistauglicher zu gestalten. Beispielsweise soll das Anmeldeformular für solche Feiern nun online verfügbar sein. Für Aufräumarbeiten soll Veranstaltern in Zukunft eine Frist von 24 Stunden eingeräumt werden. Stärkere Verschmutzungen müssen bis 10 Uhr des Folgetages beseitigt werden. Auf zugelassenen Flächen soll es statt bisher fünf in Zukunft sieben Mal die Möglichkeit geben eine Feier zu veranstalten, die bisherige Höchstgrenze von 300 Besuchern wird aufgehoben. Dennoch ist es der Polizei weiterhin vorbehalten im Einzelfall Freiluftpartys zu beenden, wenn durch die Größe der Feier die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
 

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