Fördermittel für Präventionsprojekte gegen Jugendkriminalität in Bremer Stadtteilen – Bewerbungen sind bis zum 21. August 2024 möglich
Auch in diesem Jahr vergibt die „Kooperationsstelle Kriminalprävention Bremen“ (KSKP) beim Senator für Inneres und Sport wieder Fördermittel für Vorhaben, die Kinder und Jugendliche stärken und ein respektvolles Miteinander unterstützen. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die sich der Präventionsarbeit gegen Jugendkriminalität in den Stadtteilen verschrieben haben.
Jedes Jahr werden von der KSKP, die im Jahr 2008 beim Senator für Inneres in Kooperation mit der Polizei, der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und dem Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung eingerichtet wurde, Fördermittel für Projekte vergeben, die auf die Prävention von Jugendkriminalität abzielen. Darüber hinaus wird Wert darauf gelegt, dass die Vorhaben einen Bezug zu Bremer Stadtteilen haben und verschiedene lokale Akteure wie Freizeitheime, Jugendverbände, Sportvereine, Universitäten, Unternehmen oder das Quartiersmanagement mit einbinden. Ziel ist es, eine breite Vernetzung und die Kommunikation in den Stadtteilen zu fördern.
In diesem Jahr wird der Schwerpunkt auf jene Projekte gelegt, die das Demokratieverständnis von Kindern und Jugendlichen stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützen. Dafür wird ausdrücklich dazu ermutigt, in den Projekten mit anderen Stadtteilen zusammenzuarbeiten. „Wir möchten alle aktiven Personen, Vereine und Einrichtungen ermutigen, sich für die Stärkung junger Menschen einzusetzen. Daher unterstützen wir entsprechende Angebote mit einem Zuschuss durch die KSKP“, so der Innensenator.
Bewerbungensschluss ist der 21. August 2024
Projektanträge müssen spätestens bis zum 21. August 2024 elektronisch oder postalisch bei der KSKP eingereicht werden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zur Ausschreibung sind unter www.kriminalpraevention.bremen.de zu finden.
Über die Förderwürdigkeit der eingereichten Projektanträge berät anschließend die KSKP gemeinsam mit den in der Präventionsarbeit Aktiven der Polizei. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch die Kooperationsstelle selbst.
Die prägenden Jahre nutzen
In der Vergangenheit seien bereits viele kreative Projekte durch die Förderung verwirklicht worden. Junge Menschen hätten sich dadurch auf vielfältige Weise – etwa durch schauspielerische, sportliche, digitale, handwerkliche oder künstlerische Aktivitäten – mit Themen wie Internetkriminalität, Sucht, Mut, Gewalt und Zivilcourage auseinandersetzten können. Die Förderung in frühen Lebensjahren trage dazu bei, ein Abrutschen in die Kriminalität von vorneherein zu verhindern. Gerade in der sich schnell verändernden Gesellschaft sei es für junge Menschen wichtig zu lernen, Werte und Normen kontinuierlich neu auszuhandeln.
Für die eigene Identitäts- und Persönlichkeitsbildung sei dieser Prozess von großer Bedeutung. Überdies handele es sich bei Respekt und Toleranz im Umgang mit anderen um eine Grundlage für ein gegenseitiges Miteinander und universelle Werte, die es zu schützen gelte. „Ich bin überzeugt, dass der gemeinsame Austausch immer wieder zu neuen Perspektiven und Lösungsansätzen führt. Wenn man den Rückgang von Kriminalität als gemeinsamen Auftrag begreift, erreichen wir am meisten“, so Innensenator Ulrich Mäurer.
Symbolbild oben: Durch die Förderung der Projekte sollen Jugendliche und Kinder gestärkt werden sowie ein abrutschen in die Kriminalität von vorneherein verhindert werden.
Bildnachweis: AdobeStock / Leo-Lintang









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