Finanzsenator Fecker begrüßt Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Grundsteuer-Reform

Die seit Anfang des Jahres geltende Grundsteuer-Reform ist rechtens und verstößt mit der Verwendung pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und der Berücksichtigung der Bodenrichtwerte nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Das hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und in zweiter Instanz Klagen von Immobilieneigentümern gegen die Neuregelung zurückgewiesen.

Finanzsenator Björn Fecker begrüßt die Entscheidung: „Die Grundsteuer ist mit dieser Reform gerechter geworden. Denn bei der Wertermittlung spielen die Grundstücksgröße, die Lage über die Bodenrichtwerte, das Alter der Gebäude, die Gebäudefläche und die Nutzung eine entscheidende Rolle. Damit wird einerseits sichergestellt, dass gleiche Grundstücke auch gleich besteuert werden. Und zugleich ist damit die Relation der Grundstückswerte zueinander wiederhergestellt worden.“

Verfassungsbeschwerde läuft

Die Kläger haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Deshalb beabsichtigt die Finanzbehörde in Bremen, die Einsprüche, die sich auf die vermeintliche Verfassungswidrigkeit des Bewertungsrechts beziehen, trotz der nun vorliegenden BFH-Urteile weiterhin ruhen zu lassen. Damit werden die Verfahren offen gehalten und die Steuerpflichtigen müssen nichts weiter veranlassen. Einsprüche, mit denen Fehler aus der Erklärung korrigiert werden, werden wie bisher auch, vorrangig bearbeitet.

Finanzsenator Fecker betont zudem, dass die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Grundsteuer-Reform in Bremen aufkommensneutral umgesetzt wird: „Die Stadt nimmt nach der Reform im Jahr 2025 nicht mehr ein als im Jahr 2024 vor der Reform. Aufkommensneutralität bedeutet aber nicht, dass sich im Einzelfall nichts ändert. Grundstücke und Immobilien werden nun objektiv nachprüfbar nach ihrem aktuellen und tatsächlichen Wert besteuert. Die Neubewertung führt dazu, dass wertvollere Grundstücke und Immobilien höher bewertet werden als weniger wertvolle Grundstücke. Manche zahlen also nun mehr, andere dafür weniger. In der Stadt Bremen fällt die Steuerbelastung bei rund 54 Prozent der Grundstücke geringer aus als zuvor.“

Grundsteuer insgesamt gesunken

Notwendig geworden war die Reform der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Denn die Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 und im Osten gar seit 1935 nicht mehr an die reale Wertentwicklung angepasst worden. Das hatte große Ungleichheiten bei der Besteuerung zur Folge. Nach aktuellem Stand beträgt die festgesetzte Grundsteuer in Bremen in 2025 mit 180,8 Millionen Euro rund 99 Prozent der in 2024 festgesetzten Grundsteuer von 179 Millionen Euro. Dabei ist zu beachten, dass für rund 0,9 Prozent aller Grundstücke in Bremen noch kein Grundsteuerwert festgestellt und damit auch noch kein Grundsteuerbescheid ergangen ist.

 

 

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