Finanzierung von Vereinen und Begegnungsstätten – Staatliche Förderungen werden weiterhin ausgezahlt

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Wer öffentliche Zuwendungen beantragt hat, soll diese auch erhalten, wenn Projekte in Folge des Coronavirus nicht mehr realisiert werden können. Das hat der Bremer Senat am 24. März beschlossen. Projekte, die nach dem 19. April angesetzt sind, sollen aber weiter vorbereitet werden. Alternative Termine sollten aber schon jetzt berücksichtigt werden, falls das Ordnungsamt eine Schließung auch über den 19. April hinaus verfügen sollte.

Vereine, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Begegnungsstätten oder ähnliche Organisationen sollen die beantragten staatlichen Förderungen auch ausgezahlt bekommen, wenn ihre bezuschussten Projekte aufgrund der Corona-Krise nicht mehr realisiert werden können. Das hat der Senat am 24. März beschlossen. Finanzsenator Dietmar Strehl sagte dazu: „Wir wollen sicherstellen, dass die Vereine, Institutionen und Einrichtungen ihre Fixkosten wie Mieten und Gehälter sowie vertraglich bereits zugesagte Leistungen für Honorarkräfte bezahlen können. Viele von ihnen mussten schließen. Die Einnahmen brechen wie beim Handel weg und laufende Kosten müssen beglichen werden. Damit bewährte Angebote im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich später wieder zur Verfügung stehen, werden die Zuwendungen im gewohnten Umfang überwiesen und nicht gekürzt.“

Ausgaben auf ein Minimum beschränken

Projekte, deren Termine nach dem 19. April angesetzt sind, sollen aber weiter vorbereitet werden. Dennoch solle man schon jetzt alternative Termine berücksichtigen, für den Fall, dass mögliche Schließungen auch über den 19. April hinaus bestehen bleiben. Generell sollen Zuwendungsempfänger versuchen, die Ausgaben so klein wie möglich zu halten. Bei fehlenden Beschäftigungsmöglichkeiten rät das Finanzressort Kurzarbeit zu beantragen. Sofern der Zuwendungsempfänger das Kurzarbeitergeld bis zur Höhe der im Bewilligungsbescheid anerkannten Vergütung aufstocke, führe dies nicht zu einer Kürzung der Zuwendungen.

Helfende Hände gesucht

Beschäftigte, die in ihren Einrichtungen derzeit nicht eingesetzt werden können, sollten möglichst in Bereichen tätig werden, wo aufgrund der Pandemie dringend Kräfte benötigt werden, so der Finanzsenator. „Überlegen Sie, welche Qualifikationen Ihre Beschäftigten haben“, so Strehl. „Wenn sie beispielsweise durch Schließungen nicht arbeiten können aber wollen, melden Sie sich mit den entsprechenden Informationen bei den für Sie zuständigen Dienststellen und fragen nach alternativen Einsatzmöglichkeiten. Wir alle müssen helfen, wo immer Hilfe benötigt wird.“
In diesem Artikel haben wir zudem einige Hilfsaktionen gesammelt, wo nach wie vor Unterstützung benötigt wird. Wer über Vorerfahrungen im medizinischen Bereich verfügt, kann sie auch in diesem Artikel informieren.

Gewerbetreibende können Gebühren stunden

Des Weiteren hat der Senat beschlossen, das bereits festgesetzte Gebühren (beispielsweise für öffentliche Flächen, die aufgrund einer ausgefallenen Veranstaltung nicht genutzt werden können) ganz oder teilweise erlassen werden können. Die Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen werden gebeten, bei der Stelle, welche die Gebühren festsetzt, einen Antrag auf Stundung oder Erlass zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann dabei verzichtet werden.

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