Feuerwerksverbotszonen in Bremen zu Silvester 2022

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Auch zu Silvester 2022 gibt es im Land Bremen wieder Feuerwerksverbotszonen. Die Senatspressestelle hat die entsprechenden Details bekanntgegeben.

In der Stadtgemeinde Bremen sind demnach folgende Bereiche betroffen:

  • das Schnoorviertel (nach Sprengstoffgesetz)
  • im Umfeld von 150 Metern um das Bremer Rathaus (nach Sprengstoffgesetz)
  • an der Schlachte zwischen Teerhofbrücke und Bürgermeister-Smidt-Brücke (nach Polizeigesetz)

Schnoorviertel: bedroht leicht entzündliche Naturbaustoffe

Beim Schnoorviertel handelt es sich um ein historisch wertvolles Viertel in der Bremer Altstadt. Zahlreiche Häuser sind dort noch in ihrem ursprünglichen Zustand mit sichtbarem Fachwerk, welches häufig unter dem Einsatz von Naturbaustoffen restauriert wurde. Diese sind leicht entzündlich und schützenswert, weshalb ein Feuerwerksverbot eine richtige und wichtige Maßnahme vor Ort ist, wie die Senatspressestelle hinweist.

Feuerwerksverbotszone rund um das Bremer Rathaus

Gleiches gilt für den Bereich rund um das Rathaus Bremen. Beim Rathaus handelt es sich um ein UNESCO- Welterbe mit großflächig bemalten Holzdecken, einem historischen Ständerwerk sowie Holzschnitzereien. Hier besteht ebenfalls ein großes Risiko, dass eventuelle Brände große Schäden anrichten könnten. An der Schlachte gab es während der Silvesterfeiern in früheren Jahren viele gefährliche Situationen im Zusammenhang mit Feuerwerk und großen Menschenansammlungen.

Darüber hinaus gilt das Feuerwerksverbot in Bremen im Umkreis von 150 Metern von folgenden Orten:

  • Reet- und Fachwerkhäusern
  • Tanklagern und Tankstellen
  • Rund um den Flughafen

Außerdem darf Silvesterfeuerwerk im Land Bremen nur zwischen dem 31. Dezember 18 Uhr und dem 1. Januar 1 Uhr abgebrannt werden. Davon unberührt bleibt das gesetzliche Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen. Diese Regelungen gelten fortlaufend in allen Jahren.

 

Verfügungen zum Nachlesen

Die Allgemeinverfügungen für die Bereiche im Schnoor, rund ums Rathaus und den Zoo am Meer sind auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Bremen einsehbar: www.gewerbeaufsicht.bremen.de.

Die Polizeiverordnung für den Bereich an der Schlachte ist hier zu finden: www.gesetzblatt.bremen.de.

Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffrecht sind Bußgeld bewehrt und können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 geahndet werden. Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung (Schlachte) können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Zum Schutz des Luftverkehrs ist weiterhin zu beachten: Raketen dürfen nur dann abgefeuert werden, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet werden. Überdies muss die Entfernung zwischen Flughafengrenze und dem Abbrennplatz mindestens 1.500 Meter betragen; die Flughöhe des Flugkörpers darf 100 Meter nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen können je nach Gefährdung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden.

 

Bild: AdobeStock

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