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Montag, 30. Dezember 2019, 13:05 Uhr/von Jens Schuhmacher
Allgemein

Feuerwerk in der City – Wer an diesen Orten Feuerwerkskörper zündet, muss mit einer Strafe rechnen

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Feuerwerk und Silvesterkracher gehören für viele Menschen zum Jahreswechsel mit dazu. Wer allerdings gegen die Einschränkungen der Gewerbeaufsicht verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belangt werden.

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen empfiehlt, aus Rücksicht auf Mitmenschen und Tiere, Silvesterfeuerwerk nur am 31. Dezember in der Zeit von 18 bis 1 Uhr morgens zu zünden. Außerhalb dieses Zeitraums ist es verboten, Silvesterfeuerwerk mit reinem Knalleffekt zu zünden. Verboten ist auch, Seenotsignalmittel abzubrennen, beziehungsweise abzuschießen. 

Keine Böller in der Nähe von Krankenhäusern und Zoos

In unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern-, Kinder- und Seniorenheimen sowie Kirchen sind Silvesterböller grundsätzlich verboten. Das Verbot gilt auch im Hafengebiet und im Umkreis von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Komplett verboten sind Böller und Raketen ebenfalls rund um das Rathaus und den Roland in Bremen und um den Zoo am Meer in Bremerhaven. Dies gilt für einen Umkreis von 150 Metern. Damit ist auch das Gebiet rund um den Dom und die Kirche „Unser Lieben Frauen“ erfasst. Hintergrund ist, dass das Rathaus besonders brandgefährdet und als Weltkulturerbe gleichzeitig besonders schützenswert ist.

Keine Raketen in Flughafennähe

Weiterhin dürfen, zum Schutze des Flugverkehrs, Raketen nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Kilometern zum Flughafen gezündet werden. Die Flughöhe der Rakete darf zudem 100 Meter nicht überschreiten.

Wer die genannten Richtlinien nicht beachtet, muss, je nach Gefährdung, mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen.

 

Foto: Wer Raketen in direkter Nähe zu Krankenhäusern, dem Rathaus oder dem Zoo am Meer zündet, kann mit einem hohen Bußgeld belangt werden. Bildquelle: pixelio / Tim Reckmann.

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