Erster Fall von Blauzungenkrankheit in Bremen gemeldet
Nachdem die Blauzungenkrankheit, eine anzeigepflichtige Tierseuche, 2023 in den Niederlanden bestätigt wurde, traten anschließend Fälle in Belgien, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf. 2024 wurde die virale Infektionskrankheit, die Wiederkäuer befällt, in weiteren Bundesländern nachgewiesen. Seit dem 9. August gibt es auch einen Fall in Bremen, bei dem sich zwei Schafe infiziert haben.
Bei der Tierseuche handelt es sich um eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern, wie etwa Schafen, Rindern und Ziegen. Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe der Zunge ab – einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch.
Bremen, Niedersachsen und andere Bundesländer waren seit Jahren von der EU-Kommission als frei von der Blauzungenkrankheit anerkannt. Nach NRW und Niedersachsen wurde eine Infektion mit dem Serotyp 3 (BTV-3) jetzt auch in Bremen nachgewiesen:
Gemeldet wurden zwei Schafe mit Fieber und geschwollenen Schleimhäuten im Kopfbereich. Die Tiere werden entsprechend behandelt. Mit weiteren Fällen ist jedoch zu rechnen.
Ungefährlich für Menschen / Für Tiere bei schwerem Verlauf potenziell tötlich
Die Blauzungenkrankheit wird durch Stechmücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen. Somit erfolgt die Ausbreitung des Virus über den Mückenflug, und den Handel mit unerkannt infizierten Tieren, an denen sich dann wiederum Mücken anstecken können. Insofern ist das Auftreten der Blauzungenkrankheit im Land Bremen jederzeit möglich.
Für Menschen ist die virale Infektion jedoch völlig ungefährlich. Auch der Genuss von Fleisch, Milch oder Milchprodukten stellt keinerlei Gesundheitsgefahr dar. Die Krankheit kann jedoch zu erheblichen Schäden an den Viehbeständen führen:
Insbesondere bei Schaf und Rind kommt es häufig zu akuten Verläufen mit Fressunlust, Apathie, hohem Fieber, Speichelfluss, Schwellung des Kopfes, der Zunge und der Lippen sowie Entzündungen am Kronsaum der Klauen mit Lahmheit und geröteten Schleimhäuten.
In der Regel bleibt das Virus in den Tieren 100 Tage aktiv. Die Krankheit kann ausheilen, bei schweren Verläufen können die betroffenen Tiere aber auch sterben. Neben Rindern, Schafen und Ziegen sind auch Wildwiederkäuer sowie Neuweltkameliden (Alpaka, Lama) für die Blauzungenkrankheit empfänglich.
Wie können Halter ihre Tiere schützen?
Nach EU-Recht ist die Blauzungenkrankheit eine optional zu bekämpfende Tierseuche der Kategorien C+D+E. Sie gehört jedoch zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der Union gemeldet werden.
Gegen einzelne Serotypen gibt es Impfungen. Gegen den Serotyp 3 steht derzeit jedoch kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung. Aktuell sind drei Impfstoffe für eine Anwendung gestattet, mit denen derzeit noch keine gesicherten Erfahrungen vorliegen. Hinsichtlich der Übertragung durch Gnitzen sollte versucht werden, die Tiere vor Insektenstichen zu schützen.
Worauf sollten Bremer Tierhalter jetzt achten?
Die Tierhalter empfänglicher Tiere sollten bei Auftreten oben genannter Symptome an Blauzungenkrankheit denken und ihren Tierarzt informieren. Momentan können gesunde empfängliche Tiere zwischen Bremen und anderen als nicht BT-frei anerkannten Regionen verbracht werden.
Für das Verbringen von Zucht, Nutz- und Schlachttieren in die seuchenfreien Zonen Deutschlands sind Anforderungen zu erfüllen. Diese Informationen stehen auf der Homepage des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet).
Symbolbild oben: Insbesondere bei Schafen und Rindern kommt es häufig zu akuten Verläufen.
Bildnachweis: AdobeStock /travelpeter
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