Erneute Verschärfung des Waffengesetzes – Nachverfolgbarkeit von Waffen wird verbessert
Am 1. September wurde das Waffengesetz bundesweit erneut verschärft. Demnach haben Kommunen die Möglichkeit noch mehr Waffenverbotszonen einzurichten. Außerdem wurde die Nachverfolgbarkeit von Waffen verbessert. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer befürwortet die mit der Verschärfung der Waffengesetze einhergehenden Veränderungen.
Bremen hatte sich in der Debatte rund um die Verschärfung des Waffengesetzes bereits letztes Jahr dafür ausgesprochen, dass die Regelabfrage von künftigen Waffenbesitzern beim Landesamt für Verfassungsschutz in die Gesetzgebung mit aufgenommen wurde. Seit Februar gehört dies nun zur laufenden Praxis. Auch ist es inzwischen leichter für Kommunen, an besonders sensiblen oder belebten Orten sogenannte Waffenverbotszonen einzurichten. Bremen will entsprechende Örtlichkeiten prüfen.
Legale Waffenbesitzer profitieren von der Gesetzesänderung
Was sich nun ebenfalls ändert: Die Nachverfolgbarkeit von Waffen sowie einzelner wesentlicher Waffenteile im Nationalen Waffenregister wurde verbessert. Das bedeutet, dass nun von der Herstellung einer Waffe über ihren Verkauf oder einen Besitzerwechsel bis hin zur Vernichtung der Waffe alle Vorgänge dokumentiert werden müssen. „All diese Änderungen sollen die Beschaffung und Nutzung von Schusswaffen für kriminelle und terroristische Ziele erschweren“, betont Bremens Innensenator Ulrich Mäurer. Von der Gesetzesänderung profitieren auch rechtstreue Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen und andere legale Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer – Sie erhalten dadurch mehr Rechtssicherheit.
Regelmäßige Kontrollen zeigen Wirkung
Bislang stellte die Bremer Waffenbehörde 737 Anfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz, bevor sie dem jeweiligen Antragssteller eine Waffenerlaubnis zuerkannte. Das Landesamt für Verfassungsschutz gab hierbei 556 mal grünes Licht, 181 Fälle befinden sich noch in der Prüfung. Seit Verkündung der ersten Vorschriften im Februar dieses Jahres wurden bei der Bremer Waffenbehörde zudem 63 erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen zur Vernichtung abgegeben.
Weniger Waffen im Privatbesitz
Aktuell gibt es in Bremen-Stadt 10.456 legale Waffen in Privatbesitz. Im Jahr 2008 waren es noch rund 30.000 Waffen. Auch bei der Zahl der Waffenbesitzer gab es einen deutlichen Rückgang: Im Oktober 2012 waren es noch 5.189 Waffenbesitzerinnen und –besitzer. Heute sind es in Bremen noch 1.736 Personen. Ihre Anzahl hat sich also um 66,54 Prozent verringert. „Es gibt noch weitere Ideen, die wir derzeit auf Fachebene diskutieren, um den möglichen Missbrauch von Schusswaffen wo immer möglich zu reduzieren“, erklärt der Innensenator. Dazu gehöre ein Verbot der Waffenausleihe unter Sportschützen ebenso wie Erwerb der erlaubnispflichtigen Waffen erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres.
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