Einbrüche während Trauerfeier und Beisetzung nehmen zu: Wie perfide Täter sich in Bremen der Trauer bedienen

Die Opfer haben es schwer genug: Sie müssen den Tod einer geliebten Person verkraften und dann wird auch noch bei ihnen eingebrochen. Die Einbrecher machen sich dabei eine alte Tradition zunutze. Wenn Nachbarn und Angehörige am Grab des Verstorbenen Abschied nehmen, schlägt ihre Stunde: „Beerdigungseinbrecher“ studieren Todesanzeigen und schlagen zu, wenn die Beisetzung samt Trauerfeier anberaumt ist.

Eine geradezu perfide kriminelle Masche nimmt spätestens seit dem vergangenen Jahr wieder zu: Während Trauernde bei der Beerdigung von ihren verstorbenen Verwandten gerade noch Abschied genommen haben, folgt bei der Ankunft zu Hause der Schock. Einbrecher haben die Situation ausgenutzt, waren eingedrungen und haben Wertsachen mitgehen lassen. Das Problem: Die Adresse der Trauernden wird häufig als Kondolenzanschrift veröffentlicht.

Die Polizei Bremen beobachtet eine Zunahme von gezielten Einbrüchen in Häuser und Wohnungen während Beerdigungen. Einbrecher nutzen die Abwesenheit der Bewohner, um in die Häuser einzudringen und Wertgegenstände zu stehlen. Um sich vor solchen Einbrüchen zu schützen, empfiehlt die Polizei, die Fenster und Türen auch bei kurzer Abwesenheit zu verschließen sowie Alarmanlagen und Kameras zu nutzen, außerdem auf die Veröffentlichung der eigenen Anschrift zu verzichten.

Die Masche ist keinesfalls neu, wird aber immer wieder in die Aktualität gespült. Sogenannte „Beerdigungseinbrecher“ studieren offensichtlich Todesanzeigen und gleichen die darin benannten Adressen mit den Terminen für Trauerfeiern ab. Die kriminelle Gelegenheit ergibt sich daraus, dass die Familien zu den Terminen sicher nicht zu Hause sind. Zeugen gibt es darüber hinaus selten. Anschließende Ermittlungen sind schwierig und führen aufgrund der Professionalität der Täter allenfalls selten zum Erfolg.

Dringend wird sowohl von der Polizei als auch Sicherheitsdiensten empfohlen, bei der Aufschaltung der Traueranzeige statt der eigenen Adresse die des Bestattungsunternehmens anzugeben. Das ist entsprechend gesichert, in der Regel auch während des eigentlichen Termins personell besetzt und kann die Karten im Nachhinein an die trauernden Familien weiterleiten. Die Polizei und die gewerbliche Sicherheitsbranche raten, nachverfolgbare Daten nicht preiszugeben.

Bereits Nachrichten in den sozialen Medien, die auf eine Abwesenheit nicht nur während eines Urlaubs, sondern auch kurzfristig während einer Trauerfeier, Hochzeit oder sonstigen familiären Ereignissen hinweisen, können Einbrecher aufmerksam machen. Allein die Briefkästen von Trauernden sind aufgrund der Kondolenzbriefe oftmals ein gern gesuchtes Ziel der Kriminellen, doch am Briefkasten endet das Szenario selten. So sollte auf Ankündigungen mit Termin im öffentlich einsehbaren Social-Media-Bereich dringend verzichtet werden. Durchaus sicherer ist es, Absprachen über Messenger-Dienste auszutauschen.

Gleichwohl ist Vorsicht im Bereich der Trauerfeier selbst – sei das in der Friedhofskapelle oder in den Räumlichkeiten des Bestatters – geboten. Unmittelbar während der Feier können Kriminelle sich nahezu vollständig sicher sein, dass niemand aus der Trauergemeinde den Raum verlässt. Sicherheitsdienste werden im Außenbereich aber in der Regel nur bei besonders prominenten Beerdigungen eingesetzt. Somit sind beispielsweise auf dem Areal geparkte Fahrzeuge in diesen für die Hinterbliebenen schweren Minuten und Stunden unbeobachtet, darin befindliche Wertsachen sind für Kriminelle eine äußerst leichte Beute.

Klar ist: Die „Beerdigungseinbrecher“ haben nicht nur dir Privatanschriften, sondern auch die der eigentlichen Beerdigung im Blick. Die Privatanschrift der betreffenden Familien kann aus der Traueranzeige herausgehalten werden, beispielsweise die der Kapelle, in der die Trauerfeier abgehalten wird, eher nicht. Vor diesem Hintergrund wird mit hoher Dringlichkeit darauf hingewiesen, keinerlei Wertsachen in den Fahrzeugen zu lassen und – soweit möglich – auch eine Person oder einen Security-Dienst mit der Bewachung des Parkplatzes zu beauftragen.

 

((Beitragsbild: Osterholzer Friedhof, Hauptkapelle mit Lindenallee und südlichem Wandelgang))

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