Eilantrag gegen Sperrstunde wird vom Verwaltungsgericht Bremen abgewiesen

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Vor der Ankündigung des erneuten Lockdowns hatten mehrere Gastronomen gegen die verhängte Sperrstunde einen Eilantrag bei Gericht gestellt. Dieser wurde vom Bremer Verwaltungsgericht am 30. Oktober abgelehnt.

Anders als in Niedersachsen, wo die Sperrstunde für die Gastronomie gestern vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt wurde, hat das Verwaltungsgericht Bremen den Eilantrag mehrerer Gastronomen mit einem Beschluss am 30. Oktober abgelehnt. Das Gericht argumentierte, dass die Umsatzeinbußen geringer seien, als das öffentliche Interesse an der schnellen Eindämmung der Pandemie. Ohnehin gilt die aktuelle Verfügung aber nur noch bis Montag, 2. November. Ab dann gilt ein erneuter Teil-Lockdown und alle Gastronomiebetriebe werden (bis auf einen Außer-Haus-Verkauf) für Gäste geschlossen.

Symbolbild: Das Verwaltungsgericht Bremen hat einen Eilantrag mehrerer Bremer Gastronomen zur verhängten Sperrstunde gekippt. Die Verfügung hätte aber ohnehin nur noch bis Montag, 2. November, bestand gehabt. Denn dann werden die gastronomischen Betriebe deutschlandweit geschlossen.

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1 Kommentar
  1. Anton sagte:

    Hallo Leute,
    Wer soll da noch durchblicken?
    In Niedersachsen raus „aus die Kartoffeln“, in Bremen bleibt alles wie es ist..
    Das heißt ich fahre mit dem Zug schnell mal 20 Minuten, kann dort Party machen bis zum abwinken..,
    In Bremen ist “ tote Hose“..
    Da soll sich noch einer auskennen.
    Na warten wir mal ab was die nähere Zukunft bringt.
    Das es das Virus gibt ist unstreitig. Doch wie damit umzugehen ist, bleibt im Nebel.
    Euch alles Gute und bleibt gesund.

    Antworten

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