E-Scooter-Verleih: Neue Anbieter, neue Regeln
Die neuen Anbieter für das E-Scooter-Verleihsystem in der Stadtgemeinde Bremen wurden im Rahmen eines Losverfahrens ermittelt. Von sieben gestellten Anträgen erfüllten sechs Unternehmen die Anforderungen für die aktuelle Sondernutzungserlaubnis – den Zuschlag erhielten die Anbieter Tier Mobility und LimeBike Germany.
In früheren Auswahlverfahren wurden alle Anträge anhand detaillierter Konzepte bewertet – mit einem Punktesystem und ausführlicher Begründung. Doch der hohe Aufwand war nicht erforderlich: Es zeigte sich, dass die Unterschiede zwischen den jeweiligen Anträgen meist gering waren. Deshalb hat sich die Stadt diesmal bewusst für das einfachere und schnellere Losverfahren entschieden.
Längere Frist, mehr Scooter
Die neuen Sondernutzungserlaubnisse gelten ab 1. August 2025 und haben eine Laufzeit von drei Jahren. Die verlängerte Befristung soll eine bessere Planbarkeit für die Anbieter und eine Entlastung der Verwaltung bringen; zudem müssen sich Nutzer nicht regelmäßig auf veränderte Betriebsbedingungen einstellen. Das bisherige Kontingent und die Verteilung auf zwei Anbieter bleiben im Wesentlichen bestehen: In der Kernstadtzone dürfen die beiden Anbieter jeweils 500 E-Scooter aufstellen, im Außenbereich jeweils weitere 500 und in Bremen-Nord ebenfalls jeweils 350. Damit wird insbesondere das Angebot in Bremen-Nord um insgesamt 200 Fahrzeuge erweitert.
Neuerungen
- Die Anforderungen an die Patrouillen, die unter anderem für die Umsetzung falsch abgestellter Fahrzeuge sind, wurden konkretisiert. Es ist jetzt genau festgelegt, in welchen Zeiträumen und mit welcher Personalstärke sie mindestens durchgeführt werden müssen. Außerdem besteht künftig eine Dokumentations- und Berichtspflicht zur Patrouille.
- Auch die Regeln für Sanktionen wurden verschärft. Es ist nun verbindlich festgelegt, wie ein Sanktionskonzept aufgebaut sein muss – also zum Beispiel, wann ein Nutzer bei Verstößen mit Konsequenzen rechnen muss.
- Neu ist zudem eine Mitwirkungspflicht: Die Anbieter sind künftig verpflichtet, aktiv an Maßnahmen mitzuwirken, die die Barrierefreiheit sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verbessern.
Bildqzelle: Adobe Stock
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