Digitales Freistellungsverfahren soll Drogenschmuggel über die Häfen eindämmen
Der Senat hat die „Bremische Verordnung über Vorgaben für ein sicheres und digitales Containerfreistellungsverfahren“ beschlossen, um den Drogenschmuggel über die bremischen Häfen effektiver zu bekämpfen. Mit der Einführung eines verpflichtenden digitalen Freistellungsverfahrens für Containertransporte will man ein Zeichen gegen organisierte Kriminalität setzen.
Angesichts des europaweit steigenden Drogenschmuggels, insbesondere von Kokain, soll das neue Verfahren die Nachverfolgbarkeit von Containern deutlich verbessern. Manipulationen sollen verhindert und die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern intensiviert werden. Die Neuerungen orientieren sich an bereits etablierten Systemen in Antwerpen und Rotterdam. Hamburg hat ebenfalls die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einführung zum 1. Oktober 2025 geschaffen. Mit dem zeitgleichen Starttermin soll ein einheitlicher Prozess etabliert werden, der die Sicherheit in den Seehäfen erhöht.
Mehr Transparenz, weniger Manipultionen
Das digitale Freistellungsverfahren ermöglicht eine transparentere Abwicklung der Containerabholungen: Berechtigte Abholer müssen sich digital legitimieren, wodurch unbefugte Zugriffe verhindert werden. Alle relevanten Daten, einschließlich Routen und Abholvorgänge, werden fälschungssicher dokumentiert, sodass die Manipulation von Containern erschwert und die Sicherheit im Hafen erhöht wird. Die Vorgaben für das neue Verfahren wurden in enger Abstimmung mit der Port Authority Bremen, dem Senator für Inneres und Sport sowie dem Magistrat der Stadt Bremerhaven entwickelt. Auch relevante Branchenverbände und Interessenvertretungen wurden angehört. Die Verordnung tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft.
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