Diese Corona-Regelungen gelten ab heute

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In Bremen gelten ab dem 8. März Lockerungen in einigen Bereichen. Aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz über 50 sind viele Öffnungen aber noch an eine Terminvergabe geknüpft.

Ab dem 8. März dürfen sich wieder mehr Personen treffen. Ab sofort gilt die Regelung: Zwei Haushalte dürfen sich treffen (maximal aber fünf Personen). Kinder bis 14 sowie Begleitpersonen von pflegebedürftigen Personen sind davon ausgenommen. Dieselbe Personenzahlbegrenzung gilt für die Ausübung von Sport im Freien. Kinder bis 14 Jahre dürfen im Freien mit bis zu 20 Personen zuzüglich zwei Trainer Sport treiben.

Öffnungen für Gartencenter, Museen und Co.

Unabhängig von der Inzidenz dürfen nun auch Buchhandlungen, Gartencenter und Blumenläden wieder öffnen. Hier gilt jedoch die Regel: Pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche darf ein Kunde eingelassen werden. Das gilt bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Wer eine größere Verkaufsfläche hat, für den gilt 20 Quadratmeter pro Kunde. Auch Fahrschulen und Körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik, Massage, Tätowierung und Nagelpflege dürfen ab dem 8. März ebenfalls wieder öffnen, wenn Hygiene- und Schutzkonzepte vorliegen. Die Erbringung von Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetzt bleibt untersagt.

Einiges nur mit Termin

Zwar darf auch der Einzelhandel wieder öffnen, allerdings nur mit Terminvergabe. Ein Haushalt kann sich dann vor Ort jeweils von einem Verkäufer beraten lassen. Bei zwei Kundengruppen, die sich zeitgleich in einer Verkaufsstätte aufhalten, müssen mindestens 40 Quadratmeter pro Gruppe zur Verfügung stehen.  Auch Museen, Botanische Gärten, Zoos und Gedenkstätten dürfen wieder öffnen – auch hier aber nur mit vorheriger Anmeldung.

Änderung beim Unterschreiten von 50 oder Überschreiten von 100

Die Verordnung wird geändert, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage über einem Wert von 100 Neuinfektionen oder unter einem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Bei einem Wert unter 50 treten weitere Lockerungen ein, bei einem Wert über 100 werden Lockerungen rückgängig gemacht.

Inzidenz in Bremerhaven noch zu hoch

Da die Inzidenzwerte in Bremerhaven noch über 100 liegen, gelten dort vorerst nur die Öffnungen von Gartencentern, Blumengeschäften und Buchhandlungen. In Bremerhaven gilt zudem weiter die Kontaktbeschränkung von einem Haushalt und einer anderen Person.

Symbolbild: In Bremen und Bremerhaven gelten ab dem 8. März einige Lockerungen. Bildquelle: Senatspressestelle.

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