Die Verbraucherzentrale warnt vor illegalem Streamen – Urteil des Europäischen Gerichtshofes sorgt für Rechtsklarheit

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat beschlossen, dass das Streamen von Filmen und Serien aus illegalen Quellen als urheberrechtwidrig eingestuft werden soll. Die Bremer Verbraucherzentrale empfiehlt aufgrund des Beschlusses nur noch seriöse Streaming-Anbieter zu nutzen, um sich vor kostspieligen Abmahnungen zu schützen.
 
Der EuGH hat mit dem Urteil Licht in eine Grauzone gebracht. Laut der Bremer Verbraucherzentrale fehle den abmahnenden Kanzleien nur die erforderliche Software, zur Erkennung der IP-Adresse und der Verfolgung der Verstöße. Es sei aber damit zu rechnen, dass die Kanzleien in absehbarer Zeit diese technische Lücke schließen würden.
 

„aktuelle Filme mit kostenlosem Stream sind grundsätzlich Filmkopien“

„Es gibt einige seriöse Streaming-Anbieter, die zu preisgünstigen Konditionen eine große Auswahl an Filmen und Serien anbieten. Verbraucher sollten eines dieser Angebote auf dem Markt nutzen, um sich nicht der Gefahr einer kostspieligen Abmahnung auszusetzen“ sagt Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Parsya Baschiri. Bei aktuellen Filmen mit kostenlosen Streams müsse grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Filmkopien nicht erlaubt seien.
 

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert