Die Qual der Wahl: Diese Parteien sind für die Bürgerschaftswahl zugelassen

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Der Landeswahlleiter Dr. Andreas Cors hat gesprochen: 17 Parteien sind für die kommende Bürgerschaftswahl am 26.Mai zugelassen. Manche der Zugelassenen müssen jedoch noch Unterstützungsunterschriften sammeln. Nur ein Bündnis wurde abgelehnt.
 
 
Folgende Parteien sind für die Wahl am 26. Mai zugelassen:
 
– Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
– Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
– BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
– DIE LINKE (DIE LINKE)
– Freie Demokratische Partei (FDP)
– Alternative für Deutschland (AfD)
– Bürger in Wut (BIW)

 
Folgende kleineren Parteien sind zwar zugelassen, müssen jedoch noch ausreichende Unterschriften sammeln:
 
– Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
– Bündnis Grundeinkommen (BGE)
– DIE RECHTE – Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz (DIE RECHTE)
– FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
– Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller (MENSCHLICHE WELT)
– Partei der Humanisten (Die Humanisten)
– V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
– Willkommen in der Realität (WIR)

 
Die Parteien „Die Partei“ und „PIRATEN“ sind im Beirat vertreten und müssen keine Unterschriften sammeln. Abgelehnt wurde nur die Wählervereinigung „Sorgenfreier Grundeinkommen (SFG).

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