DFL zieht im Polizeikostenstreit vor das Bundesverfassungsgericht

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Die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) zieht im sogenannten Polizeikostenstreit nun auch noch vor das Bundesverfassungsgericht. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde liegt dort bereits vor.

Die DFL argumentiert, dass die Regelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz aus 2014 nicht verfassungskonform sei. Sowohl das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen als auch das das Bundesverwaltungsgericht hatten die Verfassungskonformität bereits ausdrücklich bejaht beziehungsweise eine Verletzung von Grundrechten der DFL ausgeschlossen. Dazu Innensenator Mäurer: „Die DFL zieht die Rechtsfrage mit diesem Schritt unnötig in die Länge und versucht offenbar Zeit zu schinden für die laufende bundesweite Debatte. Auch diesem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sehen wir entspannt entgegen, denn das Bundesverwaltungsgericht hat uns bereits zweimal bestätigt, verfassungskonform zu handeln“, so Mäurer.

Offen für Fondlösung?

Die Konferenz der Präsidentinnen und der Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hatte unlängst empfohlen, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes als Anlass zum Handeln zu nehmen. Im Interesse der Allgemeinheit und der Steuerzahlenden gelte es, die Möglichkeit zu nutzen, gewinnorientierte Veranstalter an den Kosten erhöhten Polizeiaufwands bei risikobehafteten Großveranstaltungen zu beteiligen. Mäurer: „Es wird daher Zeit, dass die DFL nun endlich einen Kurswechsel vornimmt, zur konstruktiven Zusammenarbeit zurückkehrt und sich offen für eine Fondlösung zeigt, von der sowohl der Bund als auch alle Bundesländer profitieren können.“

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