„Derartiges darf sich nicht wiederholen!“

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Justizsenatorin Dr. Claudia Schilling reagierte irritiert auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen, durch den drei wegen Mordes verdächtigte Männer aus der Untersuchungshaft entlassen worden waren, nachdem es dem Landgericht Bremen nicht binnen sechs Monaten nach Inhaftierung gelungen war, mit der Hauptverhandlung zu beginnen.

„Die Justiz muss alles dafür tun, um Aufhebungen von Haftbefehlen aufgrund von Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, das steht absolut außer Frage! Im konkreten Fall indes bedarf es einer sorgfältigen Prüfung der Gründe für die Aufhebung der Haftbefehle,“sagte die Justizsenatorin. Und weiter: „Der Richterbund, den ich als Mitstreiter für eine bessere Ausstattung der Justiz generell schätze, macht es sich in diesem Fall mit dem bloßen Verweis auf angeblich fehlendes Personal zu einfach. Denn insbesondere dieser konkrete Einzelfall wirft rechtlich schwierige Fragen auf und ist auch hinsichtlich der Beweislage alles andere als einfach. So hat das Landgericht einen dringenden Tatverdacht bejaht, die Generalstaatsanwaltschaft hat indes die Freilassung der Angeschuldigten mangels fehlender Verdachtsgründe beantragt, während das Oberlandesgericht gerade diese so wichtige Frage offengelassen hat.“

Stetig erhöhter Personaleinsatz

Tatsächlich begleitet die Senatorin für Justiz und Verfassung das Landgericht in regelmäßigen Besprechungen, in denen auch die Situationen der Strafkammern erörtert wird. Gerade in diesem Bereich wurden in den vergangenen Jahren zudem zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt: Allein im letzten Jahr hat sich der tatsächliche Personaleinsatz in den Strafkammern noch einmal um zwölf Prozent erhöht – und für das laufende Jahr ist eine zusätzliche, mit drei Richterinnen und Richtern besetzte Strafkammer eingerichtet worden. Diese im Vergleich zu anderen Dienststellen der Justiz weit überdurchschnittliche Ausstattung ist aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit und der Eingriffsintensität in Haftsachen gerechtfertigt und soll gerade dazu dienen, dem Landgericht zusätzliche personelle Ressourcen und Flexibilität zu verschaffen.

„Wir werden auch in Zukunft an einer weiteren Verbesserung der Personalsituation arbeiten – gerade auch, weil ich weiß, dass der Umfang der Verfahren tendenziell steigt und dies die Richterinnen und Richter am Landgericht vor zusätzliche Herausforderung stellt. Aber die Ursache der jetzt vom Oberlandesgericht verfügten Entlassungen aus der U-Haft ist nach meinem Eindruck gerade nicht auf zu wenig Personal, sondern auf die Verteilung der Verfahren auf die einzelnen Kammern zurückzuführen. Und die nimmt das Landgericht im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit selbst vor“, erklärt Senatorin Schilling. Fakt ist: Der Justizbehörde wurde eine Überlastung durch das Landgericht Bremen im Vorfeld nicht angezeigt. Auch im Zuge der regelmäßigen Besprechungen mit dem Oberlandesgericht und dem Landgericht habe nichts darauf hingedeutet, dass eine Aufhebung von Haftbefehlen infolge einer ungerechtfertigten Verfahrensverzögerung bevorsteht. „Jetzt muss es daher darum gehen, den Sachverhalt detailliert aufzuarbeiten, um sicherzustellen, dass sich Derartiges in Zukunft nicht wiederholt“, so Schilling abschließend. „Alles, was wir als Justizbehörde dazu beitragen können, werden wir tun.“

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